Höslwang – In Paragraf 12 des bayerischen Abmarkungsgesetzes ist geregelt, dass jede Gemeinde mindestens vier Feldgeschworene zu bestellen hat. In Höslwang übt dieses Amt nur noch Christian Berndl aus. Die Feldgeschworenen wirken bei der Abmarkung von Grundstücken mit, sichern und erhalten die Grenzsteine und Zeichen. Die Gemeindeordnung sieht eine geheime Wahl durch den Gemeinderat vor. Als weitere Feldgeschworene wurden Rupert Hilger, Josef Heinrichsberger und Markus Weiß vorgeschlagen. Alle drei wurden einstimmig gewählt und durch den Gemeinderat berufen. Dies gilt auf Lebenszeit.stü