Kiefersfelden – Braucht die Feuerwehr Kiefersfelden eine Drehleiter oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Weil es über 100 Wohneinheiten ohne erforderlichen zweiten Rettungsweg im Ort gebe, ist die Gemeinde nun im Zugzwang, etwas zu unternehmen. Am Ende beschloss das Gremium einstimmig, nach Absprache mit dem Landkreis Rosenheim im September eine endgültige Entscheidung zu fällen.
Kreisbrandrat plädiert
für eine Anschaffung
Erster Bürgermeister Hajo Gruber (UW), selbst langjähriger Feuerwehrangehöriger, sieht keine rechtliche Verpflichtung für die Anschaffung des teuren Gerätes. Anders sahen das hingegen der neue Feuerwehrkommandant Kilian Hager sowie der alte Kommandant Joachim Buchmann: Sie drängten auf eine Anschaffung und verwiesen auf eine erhebliche Sicherheitslücke für die Kieferer Bürger. Unterstützt wurden Buchmann und Hager in ihrem Vorhaben von Kreisbrandrat Richard Schrank. Für ihn sei die Anschaffung einer Drehleiter ein Muss: „Rott, Aschau und Wasserburg haben die Drehleiter bereits angeschafft“, erklärte er.
Zweiter Rettungsweg
sei vorgeschrieben
Die Eckpunkte wären eigentlich klar und eindeutig, sagte Gruber: Bei Häusern mit Wohnungen, die über acht Metern Brusthöhe (Fenster werden als Brusthöhe gesehen) liegen, sei ein zweiter Rettungsweg in vielen Fällen zwingend vorgeschrieben, was den Einsatz einer Drehleiter zur Personenrettung in der Regel entbehrlich mache. Tatsächlich gebe es aber auch im Ort etwa 50 bis 60 Häuser mit 120 bis 150 Wohneinheiten, die trotz der überschrittenen Höhenangaben über keinen zweiten Rettungsweg verfügen. Sprich: Sie sind nur über ein Treppenhaus erreichbar. Ob die Schuld für diese Versäumnisse beim Bauherren liegt (Stichwort „Vereinfachtes Verfahren bei Aufstockung“) oder bei den Verwaltungsbehörden, dürfte im Einzelfall umstritten sein und im Ernstfall Rechtsstreitigkeiten auslösen. Und Letzteres droht nun auch: Schrank steht nach eigenen Aussagen nunmehr in der Pflicht, zusammen mit der örtlichen Feuerwehr bei den betroffenen Häusern eine Feuerbeschau durchzuführen. Sollte festgestellt werden, dass im Einzelfall verpflichtende zweite Rettungswege fehlen, müsste unter Umständen nachgerüstet werden – beispielsweise mit Außentreppen. „Dies ließe sich nur umgehen, wenn die örtliche Feuerwehr über eine Drehleiter verfügt“, erklärte Schrank.
Hierin sah Bürgermeister Gruber aber einen Haken: „Es muss gewährleistet bleiben, dass die Verpflichtung für zwei unabhängige Rettungswege Anwendung findet und nicht durch das Vorhandenseins einer Drehleiter ersetzt wird.“
Keine Unterstützung
mehr aus Kufstein
Kilian Hager konterte mit Einsatzzahlen: „Wir haben jedes Jahr rund 30 Einsätze mit Drehleiteranforderung. Hier hilft uns vorrangig Kufstein mit Gerät aus.“ Es gehe neben der klassischen Brandbekämpfung auch um liegenden Personentransport für Rettungsdienste sowie Katastrophenschutzunterstützungen. „Beim letztjährigen Schneechaos war die Drehleiter wichtiges Arbeitsmittel zur Sicherung unserer Einsatzkräfte“, so Hager. Auf eine Unterstützung durch die Feuerwehr Kufstein kann Kiefersfelden in solchen Fällen nicht mehr hoffen. „Sie benötigen dann ihr Gerät selbst!“
Für viele Feuerwehren im Landkreis ist nicht die Anschaffung der Drehleiter ein Problem, sondern die Verfügbarkeit von Personal, die das Einsatzmittel bedienen kann. „Hier sind wir mit 82 Dienstleistenden und einer Tagesalarmstärke von bis zu 25 Mann in einer Spitzenposition“, berichtete Hager.
Das Drehleiterfahrzeug gehört mit einem Anschaffungspreis von über 700000 Euro zu den besonders teuren Arbeitsmitteln. Letztlich würde die Gemeinde aber „nur“ ein Betrag von rund 275000 Euro treffen, da sich neben dem Land, auch der Landkreis mit Zuschüssen beteiligen würde. „Das ist in unserem Landkreis eine erfreuliche Besonderheit“, so Schrank. Nach eingehender Diskussion einigte sich das Gremium darauf, die Entscheidung, welche seit Oktober ansteht, nicht mehr auf die lange Bank zu schieben, sondern nach Abklärung mit dem Landkreis im September zu fällen.