Nur knappe Mehrheit für Erhöhung

von Redaktion

Gemeinderat hebt Kindergartengebühren an

Griesstätt – Intensiv hat der Gemeinderat Griesstätt die anstehende Erhöhung der Kindergartengebühren diskutiert. Dabei blieb einzig unumstritten, dass der derzeitige Grundbeitrag, auf die gebotenen hohen Leistungen und den Aufwand bezogen, zu gering sei. Uneins waren sich die Mitglieder bezüglich der Höhe der Anhebung und betreffs einer möglichen Verschiebung der Entscheidung.

Keine Einigung bei
Vorberatungen

Vorberatungen im Finanz- und Kindergartenausschuss hatten keine einigende Wirkung ausgelöst. Bei der abschließenden Abstimmung votierten letztlich die Gemeinderäte mit sieben zu fünf Stimmen nur knapp für eine Erhöhung des Grundbeitrages von 108 auf 133 Euro pro Monat. Tatsächlich zahlen Eltern aber deutlich weniger, denn seit April 2019 bezuschusst der Freistaat Bayern die Beiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro pro Kind und Monat.

Bereits die ersten beiden Wortmeldungen zeigten die unterschiedlichen Sichtweisen der Gemeinderäte auf. So erschien Katharina von Sommoggy (Bündnis 90/Die Grünen) die vom Finanzausschuss ins Spiel gebrachte Erhöhung von 20 bis 25 Euro im regionalen Vergleich als „zu brutal“ – vor allem auch angesichts der derzeitigen dem Coronavirus geschuldeten schwierigen Rahmenbedingungen für viele Familien. Zudem fehlten ihr Vergleichszahlen zur Kostendeckung, weshalb sie eher für eine Staffelung oder die Verschiebung einer Erhöhung plädierte.

Helmut Schuster (BfG) sprach sich dagegen klar für eine sofortige Erhöhung von 25 Euro aus. Seine Begründung: Angesichts der Zahl der Mitarbeiter im Kindergarten und des hohen Aufwands sei es nötig, die Qualität zu halten. Das habe aber seinen Preis. Eine hervorragende Leistung solle den Eltern auch etwas wert sein. Jakob Ametsbichler (GfuG) erinnerte an die Mehrbuchungen, bei denen es ohnehin für die Familien teurer werde und fand auch wegen Corona eine moderatere Anhebung passender. Humaner wollte es auch Stefan Pauker (BfG) angehen. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Engagement des Fördervereins.

Dass ein überdurchschnittlicher Kindergarten auch mehr kosten dürfe, stellte Anton Strahlhuber (GfuG) fest. Er verwies darauf, dass dessen Betrieb ohnehin nie kostendeckend sein könne. Die Erhöhung vermindere das Defizit nur unbedeutend. Strahlhuber erinnerte auch an die derzeitigen hohen Standards im Kindergarten und an die Notgruppe. Sie habe es zum Beispiel möglich gemacht, dass alle Kinder in der eigenen Gemeinde untergebracht werden konnten – immer mit dem Willen verbunden, sie im gewohnten Umfeld zu belassen. Dieser Service würde wohl erst bei seinem Fehlen bewusst, wenn Kosten eingespart würden. Jakob Ametsbichler (GfuG) mahnte, die finanziell schwächer gestellten Familien nicht zu benachteiligen. Und Christian Graf (GfuG), der zwar feststellte, dass, „was nix kost‘ auch nix wert sei“, wollte nicht den Eindruck erweckt sehen, dass das vom Staat gewährte ‚Zuckerl‘ von 100 Euro pro Monat einfach so abgegriffen werde. Eine Zurückstellung der Entscheidung, von Martin Hofmeister (Bündnis90/Die Grünen) ins Spiel gebracht, fand keine Mehrheit. Ebenso stießen der Kompromissvorschlag von Helmut Schuster (BfG), den Grundbeitrag 2020 und 2021 um jeweils 15 Euro zu erhöhen, wie der Vorschlag des Bürgermeisters, es mit 20 Euro gut sein zu lassen, auf keine Gegenliebe.

Letztlich kristallisierte sich heraus, dass eigentlich niemand im Gemeinderat Griesstätt eine zumindest moderate Erhöhung ablehnt. Eine knappe Mehrheit sprach sich für die Erhöhung des Grundbeitrages um 25 Euro zum neuen Kindergartenjahr aus.kr

Insgesamt150 Kinder

Der Kindergarten Griesstätt verfügt nach der aktuellen Betriebserlaubnis über 125 Kindergartenplätze und 38 Kleinkindgruppenplätze. Etwa 150 Kinder besuchen die Einrichtung unter Trägerschaft der Gemeinde. Es gibt fünf altersgemischte Kindergartengruppen und drei Gruppen für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren. Die Einrichtung ist als Integrationskindergarten anerkannt. Das Personal besteht aus 23 pädagogischen Fachkräften, einer Integrationsfachkraft und einer freigestellten Leitung.

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