Eggstätt – Aller guten Dinge sind drei: Nachdem das Bauvorhaben bereits zweimal wegen des fehlenden Einfügenachweises abgelehnt wurde, gab es nun das „Ja“ des Gemeinderates.
In zwei früheren Sitzungen war der Gemeinderat der Ansicht, dass sich das Gebäude aufgrund der geplanten Wandhöhe von 6,75 Metern nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Und auch von Seiten des Landratsamtes wurde die Meinung vertreten, dass es in der Umgebung des Bauvorhabens kein Gebäude gebe, das in Bezug auf überbaute Grundfläche, Wand- und Giebelhöhe sowie Kubatur, dem geplanten Vorhaben als Bezugsmodell entspricht. Nach einem Gespräch zwischen Bauwerber und Landratsamt wurde das Bauvorhaben nun entsprechend angepasst, die seitliche Wandhöhe wurde nun um 25 Zentimeter und die Firsthöhe auf maximal neun Meter reduziert und das Gebäude um zwei Meter verkürzt. Die vom Gemeinderat geforderte Dachneigung von maximal 26 Grad wird ebenfalls eingehalten, wie Bürgermeister Christian Glas (FW/ÜWG) weiter zusammenfasste. Da sich die Gemeinde in den Vorplanungen zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Berner Leitn befindet, musste auch geprüft werden, ob sich das Bauvorhaben mit den derzeitigen Festsetzungen der Vorplanung deckt.
Auch hier gab es grünes Licht. Dem Bauvorhaben wurde nach Einhaltung der Anforderungen bezüglich Büronutzung, Straßenabtretung, Abstandsflächenübernahme und Stellplatzbedarf mit den derzeitigen Festsetzungen der Vorplanung und den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanentwurfes, das gemeindliche Einvernehmen erteilt, so Glas weiter.
Da keine weiteren Nachfragen aus den Reihen des Gremiums kamen, ließ Glas über den Beschlussvorschlag abstimmen. Alle Gemeinderäte votierten für das Bauvorhaben. elk