Neue Kindertageseinrichtungssatzung erlassen

von Redaktion

Gemeinderat Eggstätt stimmt dem Beschlussvorschlag zur Satzung zu – Rechtliche Belange erfordern Abänderung

Eggstätt – Auch wenn die bisher gültige Fassung der Kindertageseinrichtungssatzung noch nicht einmal ein Jahr alt ist, so erließ der Eggstätter Gemeinderat nun eine neue Satzung. Bürgermeister Christian Glas (FB) erklärte, dass aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen wie der Pflicht einer Masernimpfung und der Wegfall der Attestpflicht ein Neuerlass der Satzung notwendig sei. Zudem müssen beispielsweise in den Paragrafen zur Reihenfolge der Aufnahme und Ausschlusskriterien Änderungen vorgenommen werden. Julia Stössel von der Verwaltung übernahm die Vorstellung der Satzungsänderungen, die mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes abgestimmt worden seien. So werde künftig die Einrichtung und nicht die Gemeinde, wie es ursprünglich hieß, die Eltern „unverzüglich und zeitnah über die Aufnahme der angemeldeten Kinder“ informieren. Eine Aufnahme erfolge in der Regel, so die Neufassung, zum 1. September. Sofern freie Plätze zur Verfügung stehen, können auch Kinder während des laufenden Kindergartenjahres aufgenommen werden. Je nach Dringlichkeitsstufen werden die Aufnahmekriterien getroffen, neu ist hier der Zusatz „beide Eltern berufstätig.“ Ebenfalls neu hinzugekommen ist der Nachweis eines Masern-Impfschutzes sowie der Satz, dass, sollte die zweite Impfung bei bereits aufgenommenen Kindern trotz einmaliger Erinnerung seitens der Einrichtung nicht erfolgen, eine Kündigung ausgesprochen werden kann und das Kind die Einrichtung nicht mehr besuchen darf. Auch die schriftliche Abmeldung wurde in Bezug auf den Zeitrahmen neu geregelt. Neu aufgenommen in die Satzung wurden außerdem die Kernzeiten von Kindergarten und -krippe. Da keine weiteren Nachfragen kamen, stellte Bürgermeister Glas den Beschlussvorschlag für den Neuerlass der Satzung für die Kindertageseinrichtung vor. Der neuen Satzung stimmten die Gemeinderäte einmütig zu. elk

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