Viele Verletzungen oder viel Fantasie?

von Redaktion

Aus dem Gericht Widersprüchliche Aussagen des vermeintlichen Opfers wecken Zweifel

Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte einen 25-Jährigen aus Schechen wegen unerlaubtem Besitz von 4,34 Gramm Kokaingemisch zu einer Geldstrafe von 3000 Euro. Vorsätzliche Körperverletzung konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

Hat der 25-Jährige 2019 mehrfach auf eine 24-jährige Frau in Schechen eingeschlagen, sie erheblich verletzt? Ermittlungen des Landeskriminalamtes rund um den Boss der Rosenheimer Hells Angels wegen Zwangsprostitution und anderer Delikte ließen diesen Schluss zu. Deshalb erhielt der Mann einen Strafbefehl über 7500 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Dagegen hatte der 25-jährige Einspruch eingelegt.

Nun sollte die Schuldfrage vor dem Amtsgericht geklärt werden. Die Anklage stützte sich dabei auf Erkenntnisse des LKA aus der Telefonüberwachung im Verfahren um den 36-jährigen Rocker-Boss. Im Rahmen der Auswertung von Hunderten Whatsapps und Sprachnachrichten war ein Mann aus dessen näherem Umfeld ins Visier der Fahnder geraten.

Zuhälter hat einen Schläger geschickt

Denn in unzähligen Chats hatte die 24-Jährige mit dem Rocker-Boss und einer Freundin aus München, aber auch mit dem Angeklagten ausführlich über die Misshandlungen gesprochen. So berichtet sie ihrer Freundin ausführlich von massiven Schmerzen und Schwellungen am ganzen Körper, einem „gebrochenen Bein“, einer ausgekugelten Schulter, einer offenen Hand und einem beschädigten Brustimplantat. „Wenn ich die Cops hole, kommt der die nächsten Jahre ins Gefängnis“, schrieb sie im Chat mit dem Hells Angel. Auf Facebook teilte sie mit: „Mein Zuhälter hat versucht, mich umzubringen. Ein Freund von ihm ist gekommen und hat mich verprügelt“.

Der Rocker, der zu dem Zeitpunkt im Urlaub war, hatte nach seinen Angaben den 25-Jährigen losgeschickt, um die Frau nach Hause zu bringen und seine Hunde, die die 24-Jährige in seiner Abwesenheit beaufsichtigt hatte, abholen zu lassen.

Der Angeklagte machte zu den Tatvorwürfen keine Angaben. Seine Verlobte sagte aus, dass sie die Geschädigte, die sehr betrunken gewesen sei, gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten aus Rosenheim heimgebracht hätte. Am Bürgersteig sei die Frau gestürzt und ihr Verlobter habe ihr aufgeholfen. Dabei habe die Frau gedroht: „Wenn ihr die Hunde mitnehmt, werde ich sagen, dass du mich geschlagen hast“.

Der Freundin erzählt, dass alles nicht stimmt

Die Münchner Freundin sagte aus, dass ihr die 24-Jährige am Telefon erzählt habe, dass der Angeklagte sie geschlagen hätte. Wenige Tage später habe die Geschädigte ihr dann gesagt, dass das alles nicht stimme, sagte die Münchnerin.

Die Geschädigte, die keine Anzeige erstattete, sagte vor Gericht, dass sie es an dem Abend wohl mit Alkohol und Crystal Meth übertrieben habe und deshalb auch nicht mit dem Angeklagten nach Hause fahren wollte. Auf Vorhalt des Gerichts, dass die Chats im krassen Widerspruch zu ihrer Aussage stünden, sagte die Geschädigte, dass sie sich „da so reingesteigert“ habe. Richterin Simone Luger konfrontierte die Frau mit weiteren Chats. Dabei verlor die Geschädigte die Fassung und wiederholte ständig: „Ich will nichts hören“. Anschließend machte sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Unstrittig war der Tatvorwurf des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel. Das Kokaingemisch war in der Wohnung des Angeklagten aufgefunden worden und mit seinen DNA-Spuren versehen. Für die Anklagevertretung war auch die Körperverletzung aufgrund der Handyauswertung erwiesen. Für den Besitz harter Drogen und die vorsätzliche Körperverletzung forderte der Staatsanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung und eine Geldbuße von 5000 Euro.

Verteidiger Jakob Gerstmeier forderte bezüglich der für ihn zweifelhaften Körperverletzung einen Freispruch. Beim Drogenbesitz habe es sich um eine Konsumeinheit zum Eigenbedarf gehandelt. Bei einem geschätzten Nettoeinkommen von 1500 Euro seien hier 90 Tagessätze zu je 10 Euro tat- und schuldangemessen.

Richterin Simone Luger erhöhte das Strafmaß auf 200 Tagessätze zu je 15 Euro. In puncto Körperverletzung war für sie der Tatnachweis nicht zweifelsfrei erbracht und der Angeklagte deshalb freizusprechen.

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