Sicherheit hat oberste Priorität

von Redaktion

Gemeinderat beschließt höhere Zäune für Aschauer Badeplatz und Moorbad

Aschau – Um die Sicherheit am Aschauer Badeplatz und Moorbad ging es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates in der Festhalle. Das Gremium holte sich dazu Expertenrat von einer Anwaltskanzlei ein, um ein juristisch belastbares Sicherheitskonzept erarbeiten zu können.

Bürgermeister Simon Frank hatte die Gemeinderäte über die Neuerungen ab der Badesaison 2020 am Badeplatz und am Moorbadeplatz bereits ausführlich in den vorhergehenden Sitzungen sowie bei einem Ortstermin an den Badeplätzen informiert. Ergänzend zu den neuen Regelungen werde derzeit ein Sicherheitskonzept für die Bäder durch die Fachkanzlei Tacke-Krafft in München erstellt, so Frank. Dr. Georg Krafft habe dazu bereits mitgeteilt, dass die derzeitige Zaunhöhe am Badeplatz von 90 Zentimetern im Westen und Süden nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Norm von mindestens 110 Zentimetern entspräche. Sollte es zu einem Unfall kommen, der auf den derzeit zu niedrigen Zaun zurückzuführen sei, läge die alleinige Haftung bei der Gemeinde Aschau. Die Kanzlei empfiehlt, eine Aufstockung des Zauns um mindestens 20 Zentimeter. Auf der kompletten östlichen und teilweise an der nördlichen Seite des Badeplatzes fehle laut Frank jegliche Abgrenzung. Gerade in diesem Bereich sei die Anbringung eines Zauns dringend notwendig, da hier ein Bach vorbeiführt. Nach mehreren Gesprächen mit dem Anwalt seien inzwischen genaue Abstimmungen zwischen dem Gemeindebauhof und der Sachbearbeitung der Aschauer Tourist-Info getroffen worden. Mittlerweile wurde bereits ein Angebot durch eine Zaunfirma erstellt.

Zaun am Moorbad
ebenfalls zu niedrig

Am Moorbadeplatz müsse ebenfalls ein Zaun mit mindestens 110 Zentimetern Höhe im Nordbereich angebracht werden. Für alle notwendigen Zaun-Änderungen beziehungsweise Neubauten müsse die Gemeinde, wie Frank berichtete, 25000 Euro aufwenden. Der Betrag sei im gemeindlichen Haushalt 2020 eingestellt.

Ohne Gegenstimme und Einwände beschloss der Gemeinderat, die notwendigen Aufstockungen und Neubauten des Zauns am Freibadeplatz und am Moorbadeplatz vorzunehmen. Die Anweisung zur Entfernung der Surfbretter nahm das Gremium zur Kenntnis und stimmte der Entscheidung zu.

„Die drei Surfbretter auf der Freischwimmerfläche des Aschauer Freibades, auf denen vor allem Kinder und Jugendliche herumturnten, sind weg“ so Frank zudem. „Eltern eines Besucher-Kindes sind auf die Tourist-Info zugekommen und haben mitgeteilt, dass durch die Tollerei der Kinder die Surfbretter flott über die Wasserfläche gleiten und mit der Spitze Unfälle im Kopfbereich der Schwimmer verursacht werden könnten“, erläuterte Frank.

Surfbretter aus
Wasser entfernt

Der Bürgermeister berichtete, dass die Gemeinde daraufhin Rücksprache mit der Fachanwaltskanzlei Tacke-Krafft in München gehalten hätte. Rechtsanwalt Dr. Georg Krafft empfahl, die Bretter aus haftungsrechtlichen Gründen zu entfernen, woraufhin man die Surfbretter sofort aus dem Wasser verschwinden ließ.

Weil der Pächter der Anlage laut Frank Mitleid mit den Kindern hatte, beschaffte er aus eigenen Mitteln aufblasbare Wasserspielzeuge.

Diese können gegen Pfand entliehen werden, bei der Rückgabe erhält der Nutzer das Geld zurück. Doch auch gegen diese Eigeninitiative gab es Gegenwind: Eltern fragten erneut bei der Gemeinde an, wer für Schäden aufkomme, die den Kindern beim Spielen im Wasser mit diesen Luftmatratzen passieren könnten. Gerade im Wasser sei die Gefährdung höher als an Land, mahnten sie an.

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