Grünzone soll für Frieden sorgen

von Redaktion

Gemeinderat Riedering stellt Bebauungsplan für Lebensmittelmarkt auf

Riedering – Mit einer Gegenstimme billigten die Gemeinderäte die erneute Auslegung bezüglich des vorhabensbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Lebensmittelmarkt. Nach langjährigen Diskussionen und einem Bürgerentscheid vor knapp zwei Jahren für einen Edeka-Lebensmittelmarkt südöstlich der Mehrzweckhalle wurde der Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst (wir berichteten mehrfach).

In der jüngsten Sitzung nun trug Architekt und Stadtplaner Ferdinand Feirer-Kornprobst die zuletzt eingegangenen Stellungnahmen vor. 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange erhoben keine Einwände mehr.

Einige weitere Stellungnahmen von Behörden bedurften lediglich der Kenntnisnahme. So merkte beispielsweise die Regierung von Oberbayern an, dass „die Planung bei Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft den Erfordernissen der Raumordnung nicht mehr entgegenstehe.“

Fließt die
Kaufkraft ab?

Die Einwände der Unteren Naturschutzbehörde werden dahingehend richtiggestellt, dass nicht die Gemeinde, sondern der Vorhabensträger für das Anlegen und die Pflege von Ausgleichsflächen zuständig ist und die Gemeinde nur für die Meldung an das Landesamt für Umweltschutz. Eine Korrektur, die aber nicht einer Änderung des Bebauungsplanes bedürfe, so Feirer-Kornprobst.

Die Handwerkskammer merkte erneut an, „dass die Gefahr bestehe, dass durch den Neubau Kaufkraft aus dem innerstädtischen Bereich abfließe.“ Der Architekt erklärte hierzu, dass es in Riedering kein Einzelhandelskonzept gebe und dass die Regierung von Oberbayern darauf verwiesen habe, dass die Planung nicht den Erfordernissen der Raumordnung entgegenstehe. Bis auf Sebastian Hamberger (Wählerunion Söllhuben) folgten alle übrigen Räte dem Beschlussvorschlag.

Mehr Diskussionsbedarf gab es bei Stellungnahmen vonseiten der Bürger. Den Einwänden eines betroffenen Anwohners, der sich anwaltlich vertreten lässt, entgegnete Architekt Feirer-Kornprobst mit mehreren Vorschlägen.

So sei der Investor bereit, „im Hinblick auf einen nachbarlichen Wohnfrieden“ den Baukörper um drei Meter nach Süden abzurücken und als Pufferzone eine Grünfläche anzuordnen, auch wenn die Abstandsflächen jetzt schon eingehalten werden.

Im Bereich der Tiefgaragenrampe wird ein Sicht-und Blendschutz aus Holz (25 Meter lang und zwei Meter hoch) eingeplant. Diesem Vorschlag samt Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplan stimmte das Gremium nach kurzer Debatte einstimmig zu.

Ein anderer Bürger sah die Gefahr, dass durch die Baustelle der Neubaustrecke des Brenner-Nordzulaufs Riedering abgeschnitten und der Edeka-Markt unrentabel werden könnte.

Ein Einwand, dem der Planer entgegenhielt, dass derzeit das Raumordnungsverfahren für den Brenner-Nord-Zulauf noch laufe, dass dies aber gleichwohl für das laufende Bebauungsplanverfahren und den Regelungsinhalt des Bebauungsplanes keine Auswirkung habe. Dieser Ansicht schlossen sich die Gemeinderäte sofort an.

In einer weiteren Stellungnahme der Verwaltung/Planer wurde angeregt, „aus statisch-konstruktiven Gründen im westlichen Teilbereich das Gebäude in der gesamten Tiefe zu unterkellern.“ Auf Nachfragen aus den Reihen des Gremiums erklärte Feier-Kornprobst, dass der Investor die gewonnene Fläche als Lagerfläche nutze und somit Platz für einen Fahrradkeller geschaffen werde.

Gegen ein
Phantomgerüst

Der Bitte eines Nachbarn, eine Ortsbegehung durchzuführen und ein Phantomgerüst aufzustellen, hielt der Planer entgegen, dass dies „am Grundsatz der Entscheidung auf der Basis des Bürgerentscheids Lebensmittelmittelvollsortimenter genau an dieser Stelle nichts ändern“ würde. Bis auf Thomas Grüber (CSU) lehnten die übrigen Gemeinderäte einen gemeinsamen Ortstermin und die Aufstellung eines Phantomgerüsts ab.

Dem Billigung- und erneuten Auslegungsbeschluss stimmten bis auf Gemeinderat Hamberger alle übrigen Ratsmitglieder zu.

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