Gemeinde kann sich an UNB wenden

Eggstätt – In der Berichterstattung „WBV darf Biberdamm entfernen“ hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Die Gemeinde muss sich nicht wie berichtet über den Biberbeauftragten an die Untere Naturschutzbehörde (UNB) wenden, sondern kann sich nun ab sofort direkt und ohne Umweg über den örtlichen B

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Montag, 10. August 2026

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