Kampfhund greift Artgenossen an

von Redaktion

Nach Beißattacken eines Rottweilers gegen zwei kleine Hunde in Aschau werden Forderungen um eine flächendeckende Leinenpflicht im Gemeindegebiet und eine eigene Kampfhundsatzung für die Chiemgau-Gemeinde laut.

Aschau – Mitte Juli passierte es zum ersten Mal: Eine Aschauer Bürgerin, die lieber anonym bleiben möchte (Namen liegen der Redaktion vor), ging mit ihrem kleinen Hund Gassi, als aus einem Grundstück plötzlich ein Rottweiler auf sie zugestürmt kam. Die Hundehalterin blieb unverletzt. Ihr Hund hatte es nicht so gut erwischt. Die tiefen Bisswunden mussten von einem Tierarzt versorgt werden, dem Vierbeiner geht es inzwischen wieder gut. Zurück bleiben nur die Narben – und ein Schock bei der Hundebesitzerin.

Gassi nur
noch an der Leine

Die Gemeinde Aschau ist bereits alarmiert und tätig geworden, bestätigt Elisabeth Linhuber, Fachbereichsleitung öffentliche Sicherheit und Ordnung im Aschauer Rathaus. „Der Führer des Rottweilers hat sich nach dem ersten Vorfall umgehend selbstständig bei uns gemeldet, und wir haben daraufhin eine Leinenpflicht vereinbart“, berichtet sie. Auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen wollte sich der Hundebesitzer zu den Vorfällen nicht weiter äußern.

Eine Anzeige bei der Polizei liegt laut Angaben eines Sprechers der Polizeiinspektion Prien nicht vor. „Wenn ein Hund einen anderen Hund beißt, dann sind wir im Bereich der Sachbeschädigung und somit im Zivilrecht“, erklärt er. Eine Straftat liege also nicht vor, die Polizei sei damit auch nicht zuständig. Beiße das Tier einen Menschen, sei der Vorfall als fahrlässige Körperverletzung und damit als Straftat einzustufen.

Und dann passierte ein zweites Unglück. Gut zwei Wochen später biss der Hund wieder zu. Diesmal erwischte es eine mittelgroße Hündin. „Der Hundeführer war mit seinem Rottweiler an der Prien und hatte ihn an der langen Leine, als der Hund aus dem Wasser sprang“, berichtet Linhuber. Daraufhin hat die Gemeinde angeordnet, dass der Hund in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen und ausschließlich an der kurzen Leine geführt werden muss.

Nachdem sich die betroffenen Hundebesitzer nach den tragischen Zwischenfällen an die Gemeinde gewandt hatten, stellte sich heraus, dass der Hund gar nicht in Aschau gemeldet ist, sondern in Grassau. „Auf Nachfrage bei der Marktgemeinde Grassau stellte sich heraus, dass der Hund dort zwar noch gemeldet ist, jedoch bereits im Februar 2020 an einen neuen Halter in Aschau abgegeben wurde“, erläutert Linhuber. Verzwickt sei die Situation auch deswegen, weil das Tier übergangsweise bei einem Verwandten in Obhut gewesen sei. Auf Nachfrage bestätigte das Ordnungsamt Grassau, dass die vorherige Besitzerin das Tier im Frühjahr des vergangenen Jahres abgegeben hatte. Dies liege auch schriftlich vor. Allerdings hatte sie versäumt, das Tier abzumelden. Die neuen Hundebesitzer hätten das Tier dann eigentlich in Aschau anmelden müssen – das sei allerdings versäumt worden. „Bei uns ist der Hund in der Vergangenheit aber nie aufgefallen“, sagt Angelika Schablicki vom Ordnungsamt Grassau.

Inzwischen habe der neue Eigentümer den Hund ordnungsgemäß in Aschau angemeldet. „Wir haben einen Wesenstest für den Rottweiler veranlasst“, erklärt Elisabeth Linhuber. Dabei wird ein Gutachter unter anderem beurteilen, wie sich der Hund im Beisein von anderen Artgenossen, Joggern, Radfahrern oder Kindern verhält. Er empfiehlt dann Haltungsvoraussetzungen, die als Auflage in den Erlaubnisbescheid, den die Gemeinde erlässt, einfließen werden. Der Gutachter sei im Vorfeld über die beiden Beißvorfälle informiert worden.

Keine generelle
Leinenpflicht geplant

Eine eigene Kampfhund-Satzung hat die Gemeinde Aschau derzeit nicht. „Leinenpflicht besteht im Gemeindegebiet nur im Naturschutzgebiet Geigelstein“, erläutert Elisabeth Linhuber. Eine flächendeckende Leinenpflicht sei für Aschau zwar schon diskutiert worden, aber kaum realisierbar. Denn die Gemeinde sei laut Linhuber in diesem Fall dazu verpflichtet, Auslaufflächen für Hunde bereitzustellen.

Über einen für diesen Zweck ausgewiesenen Platz verfüge die große Gemeinde nicht. Auch eine Satzung mache nur Sinn, wenn es eine Kontrollinstanz gebe, die die Einhaltung der Leinenpflicht überprüft, sagt Elisabeth Linhuber.

Das sagt der Gesetzgeber: Kategorien nach der Bayerischen Kampfhundverordnung

Laut Bayerischer Staatskanzlei werden bestimmten Rassen eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ unterstellt. Diese werden „Kampfhunde“ genannt und in zwei Kategorien unterteilt. Zu Kategorie 1 zählen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Bandog sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Wer diese Rassen halten will, muss eine Erlaubnis einholen. Dafür muss der Hund einen Wesenstest bestehen und der Halter ein Führungszeugnis vorlegen. Zudem muss ein Nachweis über das berechtigte Interesse zum Halten eines Hundes dieser Kategorie erbracht werden. Zu den Kampfhunden der Kategorie 2 zählen die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso Italiano, Dogo Argentino, Dogo Canario, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Die Haltung dieser Rassen ist nach bestandenem Wesenstest und einem von der Behörde ausgestellten Negativzeugnis problemlos möglich. Für die Ausstellung des Negativzeugnisses gibt es einen Rechtsanspruch, nach einem Antrag muss dieses ausgestellt werden. Wird es erteilt, ist der betreffende Hund rechtlich nicht mehr als Kampfhund zu behandeln.

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