Söchtenau – Eltern, deren Nachwuchs im Haus für Kinder Sternschnuppe in Schwabering betreut werden, müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Denn die Gebühren für das Mittagessen, das die Gemeinde vom Katharinenheim in Bad Endorf bezieht, werden in Kindergarten und Hort erhöht. Das hat der Söchtenauer Gemeinderat in der jüngsten Sitzung beschlossen. Die Preiserhöhung beschränkt sich jedoch nur auf das Essen. Denn die Betreuungskosten sollen, so wie es in vielen anderen Gemeinden im Landkreis derzeit der Fall ist, vorerst nicht erhöht werden.
Zulieferer erhöht
Preis für Mittagessen
Bürgermeister Bernhard Summerer (CSU) las dem Gremium die Mitteilung des Katharinenheims vor, das das Mittagessen für das Söchtenauer Haus für Kinder liefert. Der Bürgermeister berichtete, dass der Grund für die Erhöhung zum einen die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten seien. Zum anderen habe es aber auch eine tarifliche Lohnsteigerung gegeben, die letztlich zu der Preisanpassung führe.
Im Anschluss stellte Geschäftsleiter Sebastian Schreider die Kalkulation der Gemeinde vor. Der Preis für das Mittagessen im Kindergarten- und Hortbereich steigt künftig von 3,30 Euro auf vier Euro. Das Katharinenheim erhöhe laut Schreider die Kosten für die Gemeinde auf 3,70 Euro. Die Differenz – die übrigen 30 Cent – werden für die Aufbewahrung (Strom für das Warmhalten des Essens) im Haus für Kinder fällig. Die Kosten für Personal und den Transport des Essens seien in den vorgestellten Gebühren bereits enthalten.
Des Weiteren schlug die Verwaltung vor, die Kosten für das Mittagessen mit einem monatlichen Pauschalbetrag abzurechnen. Eltern, die das Mittagessensangebot wahrnehmen möchten, müssen künftig zu Beginn des Schuljahres festlegen, wie oft pro Woche ihre Kinder in der Betreuungseinrichtung essen sollen. Zwar seien langfristige Änderungen möglich, kurzfristige Änderungen wolle man aber vermeiden, da der damit verbundene Verwaltungsaufwand sehr hoch sei.
An den Betreuungskosten ändere sich zunächst nichts, berichtete Sebastian Schreider. Da diese zuletzt im Herbst des vergangenen Jahres neu berechnet und an das Preisniveau der umliegenden Gemeinden angepasst wurde, habe man sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen eine Erhöhung der Betreuungsgebühren entschieden.
Satzung ab
1. September gültig
Ohne Gegenwind und Einwände vonseiten der Gemeinderäte beschloss das Gremium die neue Kindergartengebühren-Satzung einstimmig. Sie tritt mit Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. September in Kraft.