Griesstätt – 3617 Euro und einen Cent musste Alois Zeilinger an die „Hofpfisterei“ zahlen: Die Unterlassungsklage der Münchner Großbäckerei lautete auf diesen Betrag.
Damit war Zeilinger vor mehr als einem Jahr wohl einer der ersten Bäcker in der Region, dem solch eine saftige Rechnung präsentiert wurde. Und all das nur, weil er in seinem Angebot ein Brot führte, das „Dinkelsonne“ hieß – diesen Namen hat die „Hofpfisterei“ für sich reserviert.
Wort beim
Patentamt geschützt
„Wenn die Münchner mich angerufen oder eine kurze E-Mail geschickt hätten mit dem Hinweis, dass ich den Namen ,Dinkelsonne‘ verwende und dafür dann 100 Euro als Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt hätten, wäre ich damit einverstanden gewesen“, sagt Zeilinger.
So aber habe er das Gefühl, dass die „Hofpfisterei“ einfach nur abkassieren wolle. Dabei mache die Firma mit ihren 1000 Mitarbeitern im Jahr über 85 Millionen Euro Umsatz. Nach seinem Wissen habe das Unternehmen nicht einmal eine 75-jährige Marktfrau verschont.
„Das Menschliche bleibt komplett auf der Strecke“, empört sich Zeilinger. „Was soll das? Haben die in der Corona-Krise nichts anderes zu tun, als die kleinen Bäcker zu verklagen, die eh schon am Existenzminimum stehen?“ Erst kürzlich hatte es einen Bäcker aus Reit im Winkl getroffen, der eine Rechnung von 800 Euro erhielt. Er hatte ein dunkles Schwarzbrot mit dem Namen „Sonnenkorn“, das er bereits seit zwei Jahren nicht mehr verkaufte, noch im Internet stehen.
Auch hier das gleiche Problem: Die Hofpfisterei hat sich die Bezeichnung „Sonne“ in Zusammenhang mit Brot- und Backwaren beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen.
Eine Möglichkeit, sich gegen die Unterlassungsklage juristisch zu wehren, gebe es nicht, sagt der Griesstätter Bäcker Zeilinger. „Laut Anwalt hat man da überhaupt keine Chance.“ Zur Geldstrafe seien noch Kosten für den Anwalt und den Steuerberater gekommen.
Sein Brot hat der Chef des Traditionsbetriebes, der seit 1918 in Griesstätt beheimatet ist, in der Zwischenzeit umbenannt in „Dinkelsonnenblumenkernbrot“. Das ist rechtlich okay, denn „Sonnenblumenkern“ stellt ein zusammenhängendes Wort dar.
Zeilinger hat ausgerechnet, wie viele Brote er verkaufen muss, um die Strafe wettzumachen: 952 Stück. In seinem Ärger weist er auf den verstorbenen Hofpfisterei-Chef Siegfried Stocker hin, der sich für die „Hofpfisterei“ vor Jahrzehnten die Bezeichnung „Dinkelsonne“ habe schützen lassen. „Der hat aber nie was gemacht.“
Erst die Tochter habe nach dessen Tod vor vier Jahren die juristischen Mühlen in Gang gesetzt.
Nicole Stocker, die Sprecherin der Hofpfisterei, erklärte bereits im Fall des Bäckers aus Reit im Winkl: „Wir müssen rechtlich gegen Produkte vorgehen, die unsere Markenrechte verletzen, sonst würden wir diese verlieren.“
Dazu gehöre auch eine Unterlassungserklärung. „Theoretisch könnten wir sogar Schadensersatz verlangen“, betont sie. Das tue die Hofpfisterei jedoch nicht. Winfried Weithofer