45 statt 13 Euro pro Jahr für ein Familiengrab

von Redaktion

Gemeinderat Riedering erlässt neue Friedhofssatzung – Grabplatten nur in Pietzenkirchen eindeutig erlaubt

Riedering 33 Jahre lang waren in der Gemeinde die Friedhofsgebühren nicht neu kalkuliert worden. In der jüngsten Gemeinderatssitzung war es so weit. Für eine neue Friedhofssatzung sowie für eine neue Friedhofsgebührensatzung stimmten die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung. Die alte Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen sowie die damit einhergehende Friedhofsgebührensatzung, so Katharina Rinser von der Hauptverwaltung, datieren aus dem Jahr 1987 und seien nun, angepasst an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages und abgesprochen mit dem Landratsamt Rosenheim, im Zuge der Neukalkulation der Friedhofsgebühren neu verfasst worden. Zuerst ging es um die Friedhofssatzung an sich. Auf Nachfrage Michael Richters (FWGR) bestätigte Rinser, dass es keine Festlegung bei Grabplatten gebe. 2016 sei ein neuer Antrag auf Erlaubnis zur Verwendung von Grabplatten gestellt worden, die Satzung habe jedoch keinerlei konkrete Aussagen über die Zulässigkeit von Grabplatten getroffen.

Im Januar 2017 habe der damalige Gemeinderat beschlossen, dass Grabplatten im gemeindlichen Friedhof in Pietzenkirchen verwendet werden dürfen. Christine Banjai (FWGR) meinte, dass ihr eine Grabplatte aber noch lieber sei als ein ungepflegtes Grab.

Nachdem keine weiteren Fragen zur Friedhofssatzung kamen, ließ Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR), ohne die Paragrafen eins bis 33 einzeln vorzulesen, über die Satzung abstimmen. Bis auf Richter stimmten alle Ratsmitglieder für die neue Satzung.

Rinser stellte daraufhin die neu kalkulierten Friedhofsgebühren vor. Diese datierten noch aus dem Jahr 1987 und seien lediglich 2002 mit einer geringfügigen Aufrundung bei der Euro-Umstellung angepasst worden. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband habe dies 2015 bemängelt und eine Anpassung empfohlen.

Die derzeitigen Gebühren für ein Familiengrab und für ein Nutzungsrecht von 20 Jahren betragen 260 Euro, mit der Neukalkulation erhöhen sich die Gebühren auf 909 Euro. Auch bei Reihen-, Kinder- und Urnengräbern sowie Urnengrabfächern sollen künftig 606 Euro statt 180 Euro fällig werden. Dominik Summerer (CSU) nannte diese Summen „nicht unerhebliche Steigerungen.“

Kämmerer Wolfgang Eberle erklärte, dass die Anpassung auf der Gebührenkalkulation von 2019 basiere und dass die neu kalkulierten Gebühren im Vergleich mit kirchlichen Gebühren und Nachbargemeinden damit „ungefähr gleich“ seien. Karl Rothmayer (SPD) fügte hinzu, dass die Summen auf 20 Jahre ausgelegt seien, also nur gute 45 Euro pro Jahr, was Rinser bestätigte. Der Bürgermeister schob hinterher, dass die „früheren Beträge wahnsinnig niedrig“ gewesen seien.

Georg Staber (FWGR) erkundigte sich noch nach der Ruhefrist. Diese gelte, so Rinser, jeweils für 20 Jahre und könne dann immer um fünf Jahre verlängert werden. Ohne die Paragrafen einzeln vorzulesen, ließ Bürgermeister Vodermaier über die Friedhofsgebührensatzung abstimmen, die einstimmig angenommen wurde. Elisabeth Kirchner

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