Vergebliche Flucht

von Redaktion

51-Jähriger bezahlt Reparaturkosten nicht und flüchtet nach Spanien

Kolbermoor/Raubling – Das Jahr 2017 geriet für den 51-jährigen Betonbauer aus den Fugen. Seine Scheidung, die psychische Erkrankung seiner Tochter, alles das brachte ihn selber in die Psychiatrie am Inn-Salzach-Klinikum. Zumindest gab er beim Amtsgericht Rosenheim dies als tiefere Ursache dafür an, dass er im April dieses Jahres eine Autowerkstatt in Raubling damit beauftragte, sein Auto zu reparieren und für die anfallenden Kosten nicht aufkam.

Schuldner war
nicht mehr erreichbar

Daran war einiges zu tun. Ein Austauschmotor musste her, neben einer Reihe von unerlässlichen Reparaturen sollte das Fahrzeug den nächsten TÜV überstehen, sodass schließlich eine Rechnung von knapp 5500 Euro auflief.

Aber anstatt diese umgehend zu begleichen, brachte er noch ein weiteres Fahrzeug, an dem ebenfalls Reparaturen von knapp 1900 Euro zu Buche schlugen. Die Arbeiten verrichtete der Kfz-Meister im guten Glauben. Gestützt darauf, dass es einen gemeinsamen guten Bekannten gab.

Nur war der Schuldner dann plötzlich nicht mehr erreichbar. Allmählich war die Geduld des Gläubigers erschöpft und er erstattete Anzeige wegen Betrugs. Dass der Kolbermoorer nicht mehr erreicht werden konnte, war weiter nicht verwunderlich, hatte er sich von all den Misslichkeiten und Schulden doch nach Spanien abgesetzt. Als er im März 2019 mit dem Flugzeug aus Spanien zurückkam, klickten am Flughafen die Handschellen, längst war er zur Fahndung ausgeschrieben worden. Beim Ermittlungsrichter konnte der Mann glaubhaft machen, dass er keine Fluchtgedanken mehr hegte, und kam gegen Auflagen wieder auf freien Fuß.

Vor dem Amtsgericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Christian Merkel war er umfassend geständig, erklärte auch, mit einer neuen Arbeitsstelle die Schulden umgehend zurückzahlen zu wollen.

Der Staatsanwalt beantragte in seinem Schlussvortrag, den Angeklagten mit elf Monaten Haft zu bestrafen, die man zur Bewährung aussetzen könne. Darüber hinaus sei er dazu zu verurteilen, Wiedergutmachung zu leisten.

Die Verteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, verwies darauf, dass ihr Mandant die Tat wirklich bereue. Sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, seien Strafe genug.

Bewährungsstrafe von acht Monaten

Das Gericht sprach eine Bewährungsstrafe von acht Monaten aus und wendete dazu Paragraf 73 Strafgesetzbuch an, in dem der Gesetzgeber seit 2017 festlegt, dass niemand aus ungesetzlichen Taten Profit schlagen dürfe. Danach muss das Gericht die „Einziehung von Wertersatz“ anordnen. Jeglicher geldwerte Vorteil, den ein Täter aus einer Straftat bezieht, wird vom Gericht festgelegt und eingezogen oder, wie in diesem Falle, dem Geschädigten ausgehändigt. So wird sichergestellt, dass der Gläubiger sein Geld erhält .

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