Beschränkung für Wohneinheiten gilt

von Redaktion

Pittenhart – Die Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses neben einem Haus in der Eschenauer Straße in Oberbrunn wurde vom Pittenharter Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung negativ beschieden. Das Gremium lehnte das Vorhaben einstimmig ab, weil dazu eine Änderung des vor Kurzem erst rechtskräftig gewordenen Bebauungsplans „Pittenhart – Oberbrunn“ notwendig wäre, in dem nach reichlicher Überlegung im Gemeinderat die Wohneinheitenbeschränkungen für die einzelnen Grundstücke festgesetzt worden waren. igr

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