Gartenlauben in der Westerndorfer Filze
Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat die 16. Änderung des Bebauungsplanes 40 „Westerndorfer Filze“ gebilligt. Durch die Änderung soll die Zulässigkeit von Gartenlauben in den bestehenden Gartenlaubengebieten am Heimgartenweg und am Wandlweg neu geregelt werden. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung