Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat die 16. Änderung des Bebauungsplanes 40 „Westerndorfer Filze“ gebilligt. Durch die Änderung soll die Zulässigkeit von Gartenlauben in den bestehenden Gartenlaubengebieten am Heimgartenweg und am Wandlweg neu geregelt werden. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit von Donnerstag, 15. Oktober, bis Montag, 23. November, in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.09, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsicht aus. In diesem Zeitraum sind auch Stellungnahmen möglich.