Neubeuern – Die Zeit drängt in Sachen Mobilfunk. Bis zum Dienstag, 27. Oktober, muss die Marktgemeinde Neubeuern eine Stellungnahme zum Bauantrag für einen Mobilfunkmast abgeben. Der Mast soll nun auf demselben Grundstück weiter westlich Richtung Kläranlage verlegt werden, falls der Mobilfunkbetreiber damit einverstanden wäre. Bislang hatte das Gremium noch keine Entscheidung gefällt, sprach sich aber mit 12:5 Stimmen dafür aus, im genannten Fall sein Einvernehmen zu erteilen (wir berichteten). Und das stößt den Neubeurer Bürgern Sylvia Perner, Manfred Jung und Dr. Paul Jancso sauer auf.
Bürger dürfen
nicht trödeln
Nachdem sie bereits eine Bürgerinitiative gegen den Bau eines Mobilfunkmasts gegründet hatten, legen sie nun eine Schippe drauf und wollen ein Bürgerbegehren starten. Zeit bleibt dafür wenig: Bis Montag, 19. Oktober, noch rechtzeitig vor der nächsten Sitzung am Dienstag, müssen 450 Unterschriften bei der Marktgemeinde vorliegen. Sylvia Perner sieht dringenden Handlungsbedarf. Denn sobald die Gemeinde einmal abgestimmt hätte, sei ein Bürgerbegehren hinfällig. „Die Bürger dürfen dieses Mal nicht trödeln.“ Die 70-Jährige wohnt etwa 400 Meter vom geplanten Standort entfernt. Herzrhythmusstörungen, Kopfschmerzen und Schädigung des Nervensystems seien nur ein paar der möglichen Konsequenzen, die durch Mobilfunkstrahlung entstehen könnten, sagt sie. Zudem befürchtet Perner, dass die Nachrüstung zu einem 5G-Mast dann nur noch eine Frage der Zeit wäre. Diese Sorge treibt auch Manfred Jung, ebenfalls Initiator des geplanten Bürgerbegehrens, um. Er steht dem Vorhaben der Gemeinde skeptisch gegenüber, weil er denkt, dass diese die Gefahr eines 5G-Masts noch nicht erfasst habe. „5G funktioniert nur mit einer Vielzahl von weiteren Funkantennen. Wir müssen uns deshalb jetzt schon gegen die 5G-Erstinstallation des geplanten großen Masts wehren. Denn eine Flut weiterer Funkübertragungsstationen wird folgen.“ Seiner Meinung nach seien die Gemeinderäte in ihren Sitzungen nicht auf die gesundheitlichen Probleme, die durch den Bau eines Funkmasts entstehen könnten, eingegangen. „Thematisiert wurde nur noch, welche Alternativen zum beantragten Mast vorstellbar sind.“ Auch wenn die Gemeinde keine baurechtliche Entscheidungsbefugnis habe, könne sie im Hinblick auf ihre gesundheitsbezogene „Fürsorgepflicht“ beim Landratsamt Einwände gegen den Bau von Funkmasten erheben, findet Jung. Die Gemeinde könnte ihr Einvernehmen auch einfach verweigern, pflichtet Perner bei. „Dann müsste das Landratsamt entscheiden.“ Das hätte mehr Zeit und eventuell ein erfolgreiches Bürgerbegehren zufolge.
Das, so findet Bürgermeister Christoph Schneider (Unabhängige Neubeurer), sei zu einfach gedacht: „Es handelt sich um ein privilegiertes Bauvorhaben.“ Im Klartext bedeutet das, dass das Landratsamt Rosenheim beim Vorliegen einer Standortsbescheinigung (erteilt durch die Bundesnetzagentur) mit hoher Wahrscheinlichkeit den Bau genehmigen wird. Zwar könne die Gemeinde durch eine Verweigerung oder einer Erteilung ihres Einvernehmens baurechtlich Stellung zum Vorhaben beziehen – und damit noch in gewisser Weise auf den Bauantrag einwirken.
Letztlich habe die Kommune aber nicht die Kompetenz, den Mobilfunkmast abzulehnen. Mit einem Bürgerbegehren gewinne man mehr Zeit. „Aber dann werden weitere Bauanträge kommen“, warnt Schneider. Am Ende könnte es passieren, dass der Funkmast mitten in der Siedlung landet. Denn Mobilfunkantennen könnten unter Umständen verfahrensfrei auf Dächern im Innenbereich der Gemeinde entstehen. Und gerade das gelte es ja zu verhindern. „Eine Verweigerungshaltung führt zu dem, was wir nicht wollen.“
Anvisierter Standort
fügt sich ins Ortsbild
Schneider befindet sich im Dialog mit dem Mobilfunkbetreiber, um zu erwirken, dass dieser einen neuen Antrag stellt. Wenn der Mast weiter westlich Richtung Kläranlage versetzt werden könnte, wäre das auch für das Ortsbild besser. Der Mast könne sich dann neben den Tropfkörpern des Klärwerks einreihen. Perner und Jung möchten von ihrem Plan aber nicht abweichen. Sie erhoffen sich viele Unterschriften.
Mindestens zehn Prozent der Einwohner (450) müssen sich gegen das Vorhaben aussprechen. Dann könnte man im nächsten Schritt einen Bürgerentscheid beantragen. Ein entsprechendes Formular ist im aktuellen „Beurer Bladl“ zu finden.