Riedering – Mit einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat Riedering, eine Klarstellungssatzung für den Ortsteil Thalham zu erlassen. Architekt Ferdinand Feirer-Kornprobst erklärte: Eine Klarstellungssatzung sei eine sogenannte Innenbereichssatzung, mit der die Gemeinde die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile festlegen kann und wodurch die betroffenen Grundstücke dem Innenbereich zugeordnet werden. Da die Satzung nur die tatsächlich vorhandene Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich festsetze, besitze sie nur klarstellende Bedeutung und führe für die innerhalb des Geltungsbereichs liegenden Grundstücke nicht zu neuem Baurecht. Auf einer Karte zeigte er die Grenzen des Ortsteils.
Andreas Hirzinger (CSU) und Matthias Pummerer (FWGR) regten an, dies auch für andere Ortsteile zu tun. Auf die Frage von Robert Langzauner (WUS), wer die Grenzen des Gebiets festlege, erklärte Feirer-Kornprobst, dass dies die Gemeinde aus der tatsächlich vorhandenen Bebauung ergebende Grenze des Bebauungszusammenhangs festlege.
Josef Loferer (FWGR) bemängelte, dass ein kleiner Schuppen, der auf der Karte ersichtlich war, aufgrund dieser Grenzziehung nun im Außenbereich liege. Gegen seine Stimme votierte das restliche Gremium für eine Klarstellungssatzung für den Ortsteil Thalham. elk