Griesstätt – Eine Ergänzung erfuhr die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes in der jüngsten Sitzung des Griesstätter Gemeinderates. Neben der Zusammensetzung des Gemeinderates und der Ausschüsse ist darin auch die Entschädigung für den Zeitaufwand der ehrenamtlichen Sitzungstätigkeit geregelt. Ohne Gegenstimme wurde nun eine Ergänzung beschlossen, die den nachgewiesenen Verdienstausfall regelt, der Arbeitnehmern sowie Selbstständigen durch die Teilnahme an Sitzungen entstehen kann. Künftig erhalten Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, als Ersatz eine Pauschalentschädigung von 16 Euro für jede volle Stunde. Selbstständige erhalten eine Pauschalentschädigung von 20 Euro je volle Stunde. kr