Bürgerbegehren ist zulässig

Wo sollen die Funkmasten in der Gemeinde Riedering hin? Die Gemeinderäte lehnten zwei Standorte per Beschluss ab. Ein grundsätzliches Nein ist das aber nicht. Foto dpa

Wo sollen die Funkmasten in der Gemeinde Riedering hin? Die Gemeinderäte lehnten zwei Standorte per Beschluss ab. Ein grundsätzliches Nein ist das aber nicht. Foto dpa

Mobilfunkmast: Marktgemeinderat Neubeuern diskutiert über Fragestellung

Von Edith Riedl

Neubeuern – Die erforderlichen zehn Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung wurden erreicht: Das geplante Bürgerbegehren gegen die Errichtung von Funkmasten im Gemeindegebiet ist somit zulässig und das Gremium rechtlich verpflichtet, diesem zuzustimmen. In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats

Mittwoch, 5. August 2026

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