Bürgerbegehren ist zulässig
Wo sollen die Funkmasten in der Gemeinde Riedering hin? Die Gemeinderäte lehnten zwei Standorte per Beschluss ab. Ein grundsätzliches Nein ist das aber nicht. Foto dpa
Mobilfunkmast: Marktgemeinderat Neubeuern diskutiert über Fragestellung
Neubeuern – Die erforderlichen zehn Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung wurden erreicht: Das geplante Bürgerbegehren gegen die Errichtung von Funkmasten im Gemeindegebiet ist somit zulässig und das Gremium rechtlich verpflichtet, diesem zuzustimmen. In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats