Schranke sperrt Zufahrt zu Schwarzlack

von Redaktion

Streit um Wegenutzung endet mit Vergleich von Verwaltungsgericht München

Brannenburg – Ein vom Verwaltungsgericht München geschlossener unwiderruflicher Vergleich regelt nun die Straßenverbindung zur Wallfahrtskirche Schwarzlack. Nur bestimmte Personen wird künftig das Recht eingeräumt, den Fahrweg zur Wallfahrtskirche zu nutzen. Für die aufgestellte Schranke erhalten diese einen Schlüssel.

Autoverkehr nach
Schwarzlack nahm immer weiter zu

Der Autoverkehr nach Schwarzlack hinauf habe in den vergangenen Jahren enorm zugenommen, sagt Bürgermeister Matthias Jokisch (CSU) gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. Dabei sei der Weg, der am ehemaligen Schießstand vorbei über ein Waldgrundstück führt, seit jeher für „Fahrzeuge aller Art“ gesperrt. Es liege keine durchgängige Widmung vor.

Dennoch seien laufend Autofahrer die Straße hochgefahren – sehr zum Leidwesen des Waldgrundstückbesitzers, der der Kläger ist. „Seit Jahren geht das so. Und jetzt hatte er genug“, erklärt Jokisch.

Der Grundstücksbesitzer sah keine andere Lösung mehr, als den Wegteil mit einer Schranke für die Allgemeinheit abzusperren. Um das zu erwirken, landete die Angelegenheit vorm Verwaltungsgericht München. Denn laut Jokisch kann man einen existierenden Weg, der zu einem Wohnhaus (Gaststätte Schwarzlack) führt, nicht einfach zumachen.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung haben die Beteiligten (der Kläger, die beklagte Gemeinde Brannenburg und als sogenannte Beigeladene die Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Brannenburg) einen „unwiderruflichen Vergleich“ geschlossen, erläutert Florian Schlämmer, Pressesprecher des Gerichts. Die Pfarrkirchenstiftung sei am Verfahren förmlich beteiligt gewesen, weil auch sie unmittelbar von den Auswirkungen betroffen sei und der Zugang zur Kirche weiterhin gewährleistet sein müsse.

Der Vergleich beinhalte, dass der Kläger die Nutzung seiner Grundstücke als Teil der Wegeverbindung zur Kirche Schwarzlack dulde, so Schlämmer. Die Parteien seien sich einig, dass der Kläger im Bereich dieses Wegstücks eine Schranke unterhalten darf. Nur berechtigte Personen dürfen künftig die Straße zur Wallfahrtskirche benutzen und die Schranke öffnen.

Dafür erhalten sie einen Schlüssel. 28 Schlüssel seien der Gemeinde ausgehändigt worden, berichtet Jokisch. Davon behalte sich die Gemeinde zehn. Die restlichen werden unter anderem an Rettungskräfte, an den Wirt mit seiner Familie, an Lieferanten sowie an die Kirchenverwaltung verteilt.

Im Rahmen des Vergleichs sei außerdem geregelt worden, dass die Gemeinde Brannenburg die Straßenbaulast am Wegestück des Klägers sowie auf dem weiteren Verlauf des Weges bis zur Kirche Schwarzlack übernehme, erklärt der Pressesprecher. Die Gemeinde trage auch die Verkehrssicherungspflicht.

Bevölkerung
soll Fußwege
zur Kirche nutzen

Laut Jokisch ist die Schranke nun geschlossen. Für die Öffentlichkeit sei die Wallfahrtskirche nur über fußläufige Wege, vom Parkplatz an der Wendelsteinhalle und vom Wanderparkplatz am Schießplatz aus zu erreichen.

Die Wirtsleute des Gasthofes Schwarzlack, Hans und Vroni Peter, verzichteten auf eine Stellungnahme gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. Auch der Kläger wollte sich zu dem Thema nicht äußern. Dass wegen der Straßenbenutzung jetzt Rechtssicherheit vorliege, wertet Jokisch positiv: „Jetzt ist etwas geregelt, was es vorher nicht war.“

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