Pittenhart – Dem Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Nebengebäude und Garage und Errichtung eines Ersatzbaus mit Doppelgarage und Geräteraum beim Anwesen Windschnur 1 wurde vom Pittenharter Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Unabhängig davon, dass das Landratsamt Traunstein die Zulässigkeit der angedachten zweiten Wohneinheit prüfen muss, wurde in dem Beschluss festgehalten, dass das Pittenharter Gremium die Errichtung einer zweiten Wohneinheit befürwortet, da es dem Flächensparen dient.igr