Eggstätt – Einstimmig befürworteten die Eggstätter Gemeinderäte ein Bauvorhaben in Meisham-Ost. In dem nördlichen Ortsteil will ein Bauwerber ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage errichten. Aufgrund der Hanglage beträgt die Wandhöhe auf der Ostseite 7,28 Meter. Ansonsten präsentiere sich das neu zu errichtende Haus als „normales, klassisches Einfamilienhaus“, so Bauamtsleiter Bernd Ruth.
Bauvorhaben
im Außenbereich
Das Bauvorhaben befinde sich im Außenbereich. Aufgrund der örtlichen Situation könne es nach dem Baugesetzbuch beurteilt werden. Dort sei unter anderem festgelegt: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.“
In einer Vorabstimmung habe das Landratsamt darauf hingewiesen, dass es die planungsrechtliche Situation und die Einfügung im Verfahren prüfe. Die starke Hangneigung sei, so Ruth, dem natürlichen Gefälle geschuldet.
Ein Bauvorhaben in unmittelbarer Nachbarschaft, von dem bislang nur eine Skizze bekannt sei, sehe einen Lichtgraben vor, um das Gefälle zu nutzen. Bei anderen Bauvorhaben im Ort gelten 6,2 bis 6,5 Meter, im vorliegenden Antrag seien aber 7,28 Meter eingezeichnet. Eine höhere Wandhöhe sei aufgrund der Hangneigung durchaus angeraten, aber nicht in dem Ausmaß. Er schlage deshalb eine seitliche Wandhöhe von sieben Metern vor, so Ruth abschließend.
Markus Löw (FB) schloss sich dieser Ansicht an: Es gebe immer Probleme mit Ausnahmen. Ihm seien sieben Meter seitliche Wandhöhe lieber als eine noch höhere Seitenwand.
Jakob Illi (Grüne) wollte wissen, ob eine solche Ausnahmegenehmigung bei der Wandhöhe nicht einen Präzedenzfall schaffe. Ruth verneinte dies, da diese der Topografie geschuldet sei.
Kajetan Huber (FB) befürwortete ebenfalls eine höhere Seitenwand, solange sich der Bauwerber mit seinem Nachbarn arrangiere. Auf Nachfrage von Jens Stadler (Grüne) erklärte Ruth, dass es bislang nur eine formlose Vorantrage des Nachbarn gebe. Katharina Weinberger (Grüne) erkundigte sich nach dem Hochwasserschutz. Da bestehe wenig Gefahr, zudem sei ein Grundstückseigentümer für das Abfließen von Oberflächenwasser auf seinem eigenen Grund selbst verantwortlich.
Wandhöhe
wird minimiert
Bürgermeister Christian Glas (FB) stellte den Beschlussvorschlag vor, wonach der Rat dem Bauvorhaben unter Berücksichtigung der Vorgaben des Baugesetzbuches und einer Minimierung der seitlichen Wandhöhe auf sieben Metern zustimmt.
„Anfallende Kosten für Erschließung und dergleichen sind vom Antragsteller zu übernehmen.“