Neubeuern – Einmal mehr beschäftigte sich der Marktgemeinderat Neubeuern mit dem Thema Mobilfunk. Wie berichtet, reichte Mitte Oktober eine Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren ein, welches darauf abzielt, Mobilfunkanlagen im Neubeurer Gemeindegebiet zu verhindern.
Strahlungsleistung
korrigieren
Die Gemeinde soll dazu alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausnutzen, notfalls auch gegen Baugenehmigungen vom Landratsamt Rosenheim klagen, zumindest aber versuchen, die Strahlungsleistung maximal zu korrigieren.
Da der Antrag das erforderliche Quorum aus den Unterschriftenlisten erreicht hat, war der Marktgemeinderat gesetzlich verpflichtet, das Bürgerbegehren grundsätzlich als zulässig zu erklären, und terminierte es in seiner jüngsten Sitzung für den 10. Januar 2021.
Nach Angaben von Rechtsanwalt Dr. Wolf Herkner und der Rechtsaufsicht würde der Wortlaut im Bürgerbegehren die Gemeinde dazu verpflichten, auf künftige Suchkreisanfragen der Mobilfunkbetreiber nicht zu antworten und keine Grundstücke für Mobilfunkmasten vorzuschlagen oder zu vermitteln. Wenn das der Fall wäre, würde die Gemeinde an Einfluss verlieren, wo ein Mobilfunkmast errichtet werden könnte. Denn: Mobilfunkbetreiber würden sich dann offensiv an private Eigentümer wenden, um Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Fraglich ist dann, inwieweit der zweite Teil des Bürgerbegehrens („Korrektur der Strahlungsleistung“) überhaupt noch realisiert werden könnte.
Im Falle von Bürgerbegehren besteht seitens des Gemeinderats nach Artikel 18, Absatz 2, Gemeindeordnung die Möglichkeit, zur Konkretisierung der Fragestellung beziehungsweise zur Konkretisierung der rechtlichen Verpflichtung, noch ein ergänzendes Ratsbegehren zu formulieren. Dem kam das Gremium auch nach: Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig eine zweite Fragestellung in Form eines Ratsbegehrens. Dieses soll den Neubeuern mit dem Bürgerbegehren zur Abstimmung vorgelegt werden.
Der Gemeinderat hat deshalb eine zweite Fragestellung als Ratsbegehren mit folgendem Wortlaut beschlossen, um auch eine klare Verpflichtung der Bürgerschaft für künftige Suchkreisanfragen der Betreiber zu erhalten: „Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Neubeuern bei weiteren Suchkreisanfragen der Mobilfunkbetreiber versucht, die Sendeanlagen über ein kommunales Mobilfunkkonzept im baurechtlichen Außenbereich der Gemeinde entstehen zu lassen?“
Sollte sich das Bürgerbegehren durchsetzen, dann würde sich die Gemeinde bei Suchkreisanfragen weiterhin zurückhalten, sollte sich das Ratsbegehren durchsetzen, dann wäre die Gemeinde zur Korrektur der Strahlungsleistung verpflichtet. Zudem sei sie gefordert, in den Außenbereichen Grundstücke zu finden oder zu vermitteln.
Die Bürger haben mit den zwei Fragestellungen nun die Möglichkeit, die Gangart der Gemeinde in der Mobilfunkangelegenheit weiter zu bestimmen. Es geht darum, ob man alle Möglichkeiten ausschöpfen möchte, um Masten im Gemeindegebiet durch emotionalen Druck auf private Eigentümer und Klagen gegen Baugenehmigungen zu verhindern. Es gehe zudem darum, ob man die Angelegenheit aktiv steuern und versuchen möchte, Mobilfunkmasten ortsverträglich in den Außenbereich der Gemeinde zu verbannen.