Eggstätt – Äußerst knapp endete ein Beschluss im Eggstätter Gemeinderat: Mit sieben zu sechs Stimmen sprach sich das Gremium in seiner jüngsten Sitzung für die Baugenehmigung eines landwirtschaftlichen zweistöckigen Nebengebäudes mit Pferdepflege, Weideunterstand und Lager sowie Gemeinschaftsräumen und Büro im Südosten der Gemeinde aus. Kurios an der Sache: Der Bau steht bereits.
Gebäude liegt
im Außenbereich
Bauamtsleiter Bernd Ruth erläuterte den Gemeinderäten den Antrag näher: Da sich das Bauvorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich befindet, müsse der Antrag nach §35 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt werden. Dort heißt es: „Im Außenbereich ist ein Bauvorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.“
Das Nebengebäude soll laut Antrag etwa 37 mal elf und sieben mal zehn Meter groß werden. Die unterschiedlichen Abmessungen liegen, so Ruth weiter, an der teilweise zweigeschossigen Ausführung. Die Holzständerkonstruktion weise fehlende Abstandsflächen zum Bestand auf und widerspreche in seiner pagodenartigen Dachform der örtlichen Gestaltungssatzung. Im BauGB sei bezüglich Dachformen- und Dachneigungen festgelegt, dass Hauptgebäude, Garagen und Carports mit gleichschenkligen Satteldächern mit einer Neigung von 18 bis 26 Grad auszuführen seien.
Jens Stadler (Grüne) meinte, der Bau stehe doch schon und sei damit nicht genehmigt. Man könne in dieser Sache also keinen Bauantrag beschließen. Fraktionskollegin Katharina Weinberger bezeichnete es als „frech, einfach so zu bauen.“ Hans Plank (CSU) erklärte: „Ich bin kein Denunziant.“ Er werde nicht durch den Ort laufen und Zäune messen oder dergleichen, aber ihn wundere die Vorgehensweise schon. In dem Zusammenhang verwies er – ohne Namen zu nennen – auf eine große Firma im Ort, die sich auch in den vergangenen Jahrzehnten ähnlich verhalten habe. Erst bauen und dann genehmigen lassen, das sei für ihn „ein Spiel mit dem Feuer.“
Marianne Schönhuber (ÜWG) befand es als „schade“, dass es so gelaufen sei. Bei anderen Bauvorhaben im Ort diskutiere man über die Dachform und verweise auf die Dachneigung und die örtliche Gestaltungssatzung. Aber hier nun weise das Gebäude eine gänzlich neue Dachlandschaft auf. Jakob Illi (Grüne) hingegen sagte, dass das Gebäude, wie es jetzt dastehe, „reinpasse“ sowie „sinnvoll und zweckmäßig“ sei. Dennoch hätte auch er es begrüßt, wenn erst der Antrag im Gremium behandelt und dann gebaut worden wäre.
Bau ist nicht
mehr änderbar
Bürgermeister Christian Glas (FB) fasste zusammen, dass man „künftig schärfer schauen“ müsse. Der Bau an sich sei nicht mehr änderbar. Gleichwohl solle dies keine Entschuldigung sein, so der Rathauschef. Bauamtsleiter Ruth äußerte sich ähnlich. Die Verärgerung des Gremiums sei für ihn verständlich. Die Gemeinde sei nicht der Verursacher, und dennoch müsse das Gremium über den Antrag befinden.
Bürgermeister Glas beendete die Debatte mit dem Beschlussvorschlag, dem Antrag zur Errichtung des landwirtschaftlichen Nebengebäudes auf Grundlage von § 35 BauGB und der Abweichung der örtlichen Gestaltungssatzung zuzustimmen. Sieben von 13 Ratsmitgliedern – quer durch alle Fraktionen – stimmten für den Bauantrag. Für Bürgermeister Glas ein „klares Signal.“