Landwirtschaftliche Maschinenhalle in Gunzenham darf gebaut werden

von Redaktion

Mitglieder des Halfinger Gemeinderats votieren für Errichtung

Halfing – Für den Neubau einer Maschinenhalle mit Werkstatt und Betriebsleiterwohnung im Ortsteil Gunzenham stimmten die Halfinger Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung. Wie Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) ausführte, liegt das Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes und richtet sich deshalb grundsätzlich nach den Vorgaben des Baugesetzbuches. Die Unterschriften für das Bauvorhaben lägen vor, so Braun. Allein ein Nachbar, der auch unterschrieben habe, habe im Bauamt vorgesprochen, weil er durch den Neubau eine Überbauung seiner Ver- und Entsorgungsleitungen befürchtet. Die Dienstbarkeit liegt vor, bestätigte Braun, ein Lageplan, aus dem der genaue Verlauf der Leitungen hervorgeht, konnte nicht vorgelegt werden.

Die Bürgermeisterin erläuterte den planungsrechtlichen Teil. Das Landratsamt Rosenheim habe vor einigen Jahren festgestellt, dass es sich bei dem Ortsteil Gunzenham um einen „faktischen Innenbereich“ handelt. Deshalb ergibt sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den Regelungen des Baugesetzbuches. Hiernach ist „ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“ Zunächst müsse geprüft werden, ob sich das Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Gunzenham befindet. Maßgeblich hierfür ist die tatsächlich vorhandene Bebauung und Nutzung im Ortsteil. Auch wenn das Bauvorhaben mit den Ausmaßen 30,75 Meter mal elf Meter eine „stolze Halle“ werde, habe sich der Bauausschuss für eine Zustimmung ausgesprochen. Die Mitglieder des Gemeinderats folgten einmütig dem Beschlussvorschlag und stimmten dem Bauvorhaben zu. elk

Artikel 1 von 11