Coronabedingt ist nur die Hälfte zu zahlen

von Redaktion

Gemeinderat Schechen befasst sich mit Fehlzeiten von Kindern in Tageseinrichtungen

Schechen – Was man nicht nutzt, muss man auch nicht bezahlen: So einfach ist das bei Kindertageseinrichtungen und Mittagsbetreuungen an Schulen nicht. In Schechen hat sich der Gemeinderat dennoch darauf geeinigt, dass Eltern die Hälfte ihrer gezahlten Gebühren erstattet bekommen sollen, wenn ihre Kinder coronabedingt die gemeindlichen Einrichtungen nicht besuchen können.

Beratung
erstmals im Juni

Bereits im Juni hatte sich das Gremium für eine finanzielle Entlastung der Eltern von Kindern, die in einer Einrichtung der Gemeinde betreut werden, ausgesprochen. Von April bis Juni verzichtete die Gemeinde dort komplett auf die Elternbeiträge. Damals allerdings waren Kitas und Co. drei Monate ganz geschlossen und der Freistaat Bayern ersetzte die Einnahmeausfälle. Nun haben sich bei der Gemeinde erneut Eltern gemeldet und gefragt: Wie soll zukünftig verfahren werden, wenn es zu (Teil-)Schließungen der Kita Hochstätt oder der Mittagsbetreuung an der Grundschule Hochstätt kommt? Oder wenn einzelne Kinder wegen eines Corona-Falls in Quarantäne müssen? Daher fällte der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung einen Grundsatzbeschluss.

Generell gilt: Die Erhebung der Gebühren der gemeindlichen Kita Hochstätt und der Mittags- und Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Hochstätt sind durch Satzungen geregelt. „Eine Kostenerstattung für die Nichtbenutzung der Einrichtung an der Mittagsverpflegung sehen die Satzungen nicht vor. Eine Befreiung vom Brotzeitgeld ist ebenfalls nicht möglich“, heißt es vonseiten der Gemeindeverwaltung. Ein „Pandemiefall“ sei bisher im Satzungsrecht nicht berücksichtigt worden. Nach Auskunft des Landratsamtes Rosenheim und des bayerischen Gemeindetages liege es im Ermessen der Gemeinde, bei außergewöhnlichen Umständen eigene Entscheidungen zu treffen. Die Aufwendungen für das Personal allerdings seien, auch im Falle einer Schließung, vom Träger zu leisten. Lediglich die Aufwendungen für die Verpflegung würden sich reduzieren. „Deshalb wäre nach Ansicht der Verwaltung eine gewisse Gebührenerstattung gerechtfertigt“, so die Gemeinde.

Das Problem: Eine monatliche, automatisch wirkende Einzelfallerstattung wäre ein kaum umsetzbarer Verwaltungsaufwand. Für jedes Kind müssten die Abwesenheitszeiten, die gebuchten Nutzungszeiten und das Verpflegungsgeld monatlich geprüft werden. Daher schlug die Verwaltung ein anderes Prozedere vor: Nach Abschluss eines Kindergarten- oder Schuljahres können die Betroffenen einen Antrag ausfüllen, der auf der Internetseite der Gemeinde zum Download bereitgestellt wird. Dort werden die Fehlzeiten angegeben und Nachweise wie eine Quarantäne-Bescheinigung vorgelegt. Bei positiver Prüfung durch die Verwaltung wird eine entsprechende Gebührenerstattung veranlasst. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, so zu verfahren. Katharina Heinz

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