Gemeinde beschließt neue Steuerregelung

von Redaktion

Samerberg Die Gemeinde Samerberg hat einstimmig eine Änderung der Zweitwohnungssteuer-Satzung beschlossen. Nach Angaben von Geschäftsleiter Andreas Müllinger müsse man in Folge einer Verfassungsgerichtsentscheidung den Steuermaßstab, also die Berechnungsgrundlage für den Eigentümer, anpassen. Grundlage ist nun nicht mehr die Jahresrohmiete, sondern eine geschätzte Nettokaltmiete in Höhe der ortsüblichen Miethöhe.

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