Aggressive Vierbeiner unerwünscht

von Redaktion

Gemeinderat Oberaudorf beschließt Änderung der Hundesteuersatzung

Oberaudorf –Wie hoch sollen Kampfhunde besteuert werden? Mit dieser Frage setzte sich der Gemeinderat Oberaudorf in seiner jüngsten Sitzung auseinander. Wenn es nach Bürgermeister Professor Dr. Matthias Bernhard (FWO) ginge: so hoch wie möglich. Denn auf Kampfhunde könne die Gemeinde gut verzichten. „Wir haben keine und ich will auch keine“, sagte er zu Beginn der Diskussion.

Bislang gab es
keinen Steuersatz
für Kampfhunde

Die Hundesteuersätze wurden in Oberaudorf seit 1. Januar 2002 nicht mehr verändert, erklärte Geschäftsleiter Florian Seebacher.

Nach einer örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Jahr 2018 wird dem Gemeinderat nun empfohlen, die Höhe der Hundesteuer neu festzulegen. Zudem gab es bislang keinen eigenen Steuersatz für Kampfhunde. Auch darin sah der Ausschuss Änderungsbedarf.

Seit 2002 lautet die Staffelung der Steuer wie folgt: für den ersten Hund 75 Euro, für den zweiten 100 Euro und für jeden weiteren 100 Euro. Seebacher betonte, dass die Einnahmen aus der Hundesteuer meist „überbewertet“ würden. 2019 habe die gesamte Steuereinnahme 17000 Euro betragen. Auch eine Erhöhung der Steuersätze würde den Gemeindehaushalt nicht entlasten. Anders verhielte sich das bei einer Besteuerung von Kampfhunden: Dadurch würde man eine „deutliche Einnahmesteigerung“ verzeichnen. In den Nachbargemeinden liege der Steuersatz für Kampfhunde zwischen 500 und 800 Euro. Laut Landratsamt Rosenheim kann man den Steuersatz bis zu 1000 Euro festsetzen, erläuterte Seebacher. „Ich hätte auch kein Problem damit, die Steuer auf 1000 Euro festzusetzen“, äußerte sich Bürgermeister Bernhardt in der Sitzung und wartete auf Rückmeldungen aus dem Gremium. Magnus Waller (CSU) merkte an, dass es durchaus Kampfhunde gäbe, die gut dressiert und von ihrem Gemüt her nicht aggressiver als ein Terrier oder Chihuahua wären. „Von einem Terrier wird man schneller gebissen“, meinte er. Dass ein Kampfhund gleich als „böse“ abgestempelt werde, da sei er „nicht dabei“. Man müsse sich vielmehr fragen, wie der Hund vom Wesen her sei. Seebacher entgegnete, dass die Kampfhund-Rassen in einer Verordnung der Bayerischen Staatsregierung aufgelistet seien – und die Gemeinde sei verpflichtet, über die Satzung zu entscheiden.

Ursula von Redwitz (FWO) schloss sich Seebachers Worten an und erwiderte, dass man das Gemüt der Hunde nicht auflisten könne. „Das geht einfach nicht.“ Darum sei eine Klassifizierung als Kampfhund vonnöten.

Bürgermeister
schlägt Erhöhung der
Gebührensätze vor

Eine Unterhaltung über die Psyche der Hunde sei schön und gut, schritt Bernhardt ein. Vielmehr würde ihn aber interessieren, wie hoch man nun die Hundesteuer ansetzen solle – und unterbreitete dem Gremium deshalb einen Vorschlag: Für den ersten Hund soll der Steuersatz von 75 Euro beibehalten werden, für jeden zweiten Hund soll auf 120 Euro und für jeden weiteren Hund auf 150 Euro erhöht werden. Für jeden Kampfhund sieht der Rathauschef 800 Euro vor.

Katharina Kern (CSU) wollte zunächst wissen, wie es sich mit einem Herdenschutzhund verhalte. „Wird der von einer Kampfhunde-Steuer befreit?“, erkundigte sich Kern. Seebacher bejahte.

Im Anschluss beschloss das Gremium mit 20:1 Stimmen, dass die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer zum 1. Januar 2021 dementsprechend geändert werden soll. „In der nächsten Sitzung soll die Änderung dann rechtskräftig beschlossen werden“, erklärte Seebacher.

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