Anleinpflicht ein „zahnloser Tiger“

von Redaktion

Gemeinderat Schechen gegen Entwurf einer Hundehaltungsverordnung

Schechen – Freilaufende Hunde sorgen in Schechen immer wieder für Ärger. Nicht jeder Hundebesitzer hat seinen Vierbeiner im Griff. Im Sommer erst hatte Gemeinderätin Sabine Altendorfer (CSU) davon berichtet, wie ein ausgebüxter Hund die Hühner in ihrem Garten angefallen hat. Deshalb hatte sie eine Anleinpflicht gefordert.

Einige Tücken
der Formulierung

Eine entsprechende Verordnung lasse sich nicht einfach ausformulieren und umsetzen. Trotzdem einigte sich das Gremium, die Verwaltung solle zumindest einen Verordnungsentwurf ausarbeiten. Dieser stand nun in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates auf der Tagesordnung – und offenbart einige Tücken.

Nach Rechtslage können nur Kampfhunde und große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern erfasst werden. „Somit wird ein erheblicher Teil der gemeldeten Hunde von der Verordnung nicht erfasst“, heißt es von Seiten der Verwaltung.

Die nächste Schwierigkeit ist der örtliche Geltungsbereich. Ein Großteil des zur Diskussion stehenden westlichen Innweges gehöre zur Gemeinde Vogtareuth und könne nicht erfasst werden. Dazu kommen Bereiche, die nicht als „öffentliche Flächen“ gelten und so nicht in die Verordnung aufgenommen werden können. Dazu nennt das Landratsamt Rosenheim in einer Stellungnahme Grünstreifen entlang der Straßen. Ein zusätzliches Problem: Der Geltungsbereich muss für die Hundehalter erkennbar sein. Das bedeutet, es müssten in besagtem Gebiet viele Schilder aufgestellt werden – je nachdem, wo die Anleinpflicht gilt und wo nicht. „Das würde ein Riesenschilderwald werden“, so Bürgermeister Stefan Adam.

Das dritte Problem: Eine Überwachung der Leinenpflicht in Form von regelmäßigen Kontrollen durch die Gemeindeverwaltung sei nicht möglich. Bußgeldverfahren könnten daher nur durch Anzeigen aus der Bevölkerung oder der Polizei eingeleitet werden. Gerade bei Anzeigen durch Bürger sei der Nachermittlungsaufwand erheblich.

„Das wäre ein zahnloser Tiger“, sagt Bürgermeister Adam zum Entwurf der Verordnung. Er hält Benutzungsregeln für einzelne öffentliche Anlagen, wie Badebereiche oder Spielplätze, für zielführender. Denn damit würde man alle Hunde erfassen. An den Friedhöfen in Schechen etwa sind Hunde grundsätzlich verboten.

Hundehalter kann
verwarnt werden

Bei einzelnen Problemfällen kann die Gemeinde bereits jetzt eingreifen. Wenn der Gemeinde ein „Hundeproblem“ gemeldet wird, kann diese den Hundehalter verwarnen und bei Bedarf eine Anleinpflicht eventuell mit Maulkorb verordnen.

Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten und dem Verwaltungsaufwand wurde der Entwurf der Verordnung schließlich mit 18 zu zwei Stimmen abgelehnt.

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