Bebauungsplan Niedermoosen jetzt auf der Zielgeraden

von Redaktion

Gemeinderat Riedering verabschiedet einstimmig Leitlinien – Anzahl der Wohneinheiten in Gebäuden auf drei erhöht

Riedering – Seit 2004 beschäftigt sich der Riederinger Gemeinderat mit dem Bebauungsplan Niedermoosen. Seit diesem Frühjahr ist der Ortsteil Niedermoosen Süd-West erschlossen und seit der letzten Gemeinderatssitzung ist nun auch der Flächennutzungs- und Bebauungsplan in trockenen Tüchern – und das jeweils einstimmig. Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) bescheinigte dem ganzen Prozess: „Schön, dass wir auf die Zielgerade kommen.“

Stellungnahmen
zusammengefasst

Die „alten Hasen“ im Gemeinderat könnten viel zur Historie der Pläne erzählen, aber nun gehe es um die jüngst eingegangenen Stellungnahmen zu den Plänen, die Prokurist Peter Rubeck von der Planungsgruppe Strasser aus Traunstein/Rosenheim zusammenfasste und näher erläuterte.

Dem Flächennutzungsplan stimmte das Gremium ohne Nachfragen geschlossen zu, mehr Diskussionsbedarf bestand beim Bebauungsplan. Hier gaben weit über 20 Behörden und Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme oder Anregungen mehr ab, und den Anregungen von öffentlicher (hierzu gab es insgesamt sieben Stellungnahmen) und Bürgerseite (hier waren es zwölf Stellungnahmen) folgend, sollen Veränderungen und Ergänzungen im Bebauungsplan miteingearbeitet werden.

So soll beispielsweise bei zwei Einzelbauvorhaben weiter von der Biotopgrenze abgerückt werden, wie es die Untere Naturschutzbehörde angemahnt hatte. Und statt vier sollen künftig drei Ausgleichsflächen geschaffen werden, die aber entsprechend vergrößert und erweitert werden sollen. Bei einem anderen Grundstück befinde sich, so der davon tangierte Bürger, die Flur außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Diese Fläche werde im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, im Bebauungsplan hingegen werde keine Baumsignatur dargestellt.

Dies soll im Bebauungsplan geändert werden, so Ingenieur Rubeck. Um den vielen Einzelanträgen gerecht zu werden und auch, um eine Gleichbehandlung im Geltungsbereich zu gewährleisten, soll künftig die GRZ von 0,3 auf 0,4 im allgemeinen Wohngebiet im Sinne der Nachverdichtung erhöht werden. Auch die Wandhöhen dürfen künftig um 25 Zentimeter höher (nunmehr 6,35 m) ausfallen.

Ebenso wird die Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude von zwei auf drei für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes erhöht, „sofern durch Planeintrag nicht abweichend festgesetzt.“ Geländemodellierungen hingegen, so die Empfehlung des Planers, seien auch aufgrund der aktuellen Hochwassersituation „kritisch zu beurteilen.“

Diskussionsbedarf gab es bei manchen Einzelvorhaben hinsichtlich der Stellplätze: „Die Stellplätze gehören auf das Grundstück des Eigentümers,“ argumentierte Josef Loferer (FWGR). Fachplaner Rubeck nahm sich die Zeit, auf jede Nachfrage aus den Reihen des Gremiums hinsichtlich einzelner Bebauungswünsche von Anliegern zu antworten und mittels Kartenmaterial die Anliegen der Bauwerber zu erläutern.

Teilweise, so Rubeck, habe man den Sachverhalt schon in Gesprächen mit den Bauwerbern abgewogen. Einige Anträge seien außerhalb des Zeitraums der Beteiligung eingegangen, doch auch diese sollten gleich mit behandelt werden, empfahl Rubeck. „Damit wir das nicht noch mal auslegen müssen.“ Einige offene Fragen müssten noch mit dem Landratsamt geklärt werden.

Flurnummer
existiert nicht

So habe beispielsweise die Abteilung Bauleitplanung eine Flurnummer aufgelistet, die nicht existiere. Und auf einem anderen Grundstück liege ein Vorbescheid aus dem vergangenen Jahr vor, der ein neues Baurecht mit zwei Varianten vorsieht: Doppelhaus oder Neubau eines Einfamilienhauses.

Der Gemeinderat sprach sich nach kurzer Debatte für die Variante Einfamilienhaus aus, lehnte aber sowohl eine Doppelgarage als auch einen ursprünglich als 2,5 Meter breiten angedachten Grünflächenstreifen als Längsparkmöglichkeit auf der anderen Seite des Tannenwegs ab.

Einstimmig gaben die Gemeinderäte schließlich dem Planer den Auftrag, die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan miteinzuarbeiten. Elisabeth Kirchner

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