Den Planungsbereich ausweiten

von Redaktion

Gemeinderat Raubling fordert Lärmschutzmaßnahmen beim sechsspurigen Ausbau der A8

Raubling – Derzeit findet das Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A8 zwischen der Anschlussstelle Rosenheim und Achenmühle statt, welches von der Autobahndirektion Südbayern beantragt wurde. Betroffene Bürger, so auch die Gemeinden, sind aufgerufen, mögliche Einwände gegen das Vorhaben einzubringen. Wichtiger Punkt dabei: der Lärm- und Immissionsschutz. Zwar wurde in der Vergangenheit an einigen Stellen südlich der Autobahn nachträgliche Lärmvorsorge getroffen, allerdings nicht im ausreichenden Maße. Darüber beriet sich der Raublinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung: Einstimmig beschloss das Gremium am Ende, dass auch der Bereich zwischen Inntaldreieck und Innbrücke in den Planungsbereich mit aufgenommen werden soll.

Gemeinde hat
keine Handhabe

Eigentlich ist der sechsstreifige Ausbau der Autobahn östlich der Innbrücke Pfraundorf aus baurechtlicher Sicht kein Ausbau“, stellte Bürgermeister Olaf Kalsperger (CSU) zu Beginn des Vortrags fest. Denn hier sei die Fahrbahn schon so breit vorhanden, dass lediglich Markierungsarbeiten durchgeführt werden müssten, um aus vier dann sechs Spuren werden zu lassen. Somit setzt auch das offizielle Planfeststellungsverfahren erst ab BAB-Kilometer 58 ein, der östlich der Innbrücke liegt. Damit habe die Gemeinde Raubling keine Handhabe, weiteren Lärmschutz für die westlich liegenden Wohngebiete zu fordern. „Eigentlich nicht zu verstehen“, kommentierte der Rathauschef. Denn der Ausbau sorge auch an dieser Stelle für mehr Verkehr, höhere Geschwindigkeiten und damit auch für mehr Lärm. Kalsperger fordert für die Gemeinde einen beidseitigen Lärmschutz, der sich auch auf das Kreuzungsbauwerk erstreckt, das im Übergang zwischen Altbestand und Neubau liegt und von der aktuellen Planung nicht berücksichtigt wird.

„Im Bereich zwischen der Innbrücke Pfraundorf und den Tank- und Rastanlagen Samerberg Nord und Süd wird aus Immissionsschutzgründen ein einseitiger Ausbau nach Norden gewählt, da die geschlossene Bebauung von Rohrdorf südlich der BAB liegt“, heißt es im Erläuterungsbericht der Autobahndirektion Südbayern vom 30. Mai 2014. Offenbar haben die Planer nicht an Raubling gedacht.

So gibt Gemeinderätin Alexandra Burgmaier (SPD), die Gespräche mit betroffenen Anwohnern geführt hatte, ihre Eindrücke wieder und machte den Handlungsbedarf für die nördlich und südlich gelegenen Wohngebiete von Raubling nochmals deutlich: „Ein einseitiger Lärmschutz kann sogar zu einer Verstärkung des Lärms führen. Der Schall prallt an der Lärmschutzwand ab und sucht sich seinen Weg. Das kann für die südlicher gelegenen Wohngebiete sogar zu einer Verschlechterung der Lärmbelastung führen.“

Gemeinderat Klaus Artmann (Freie Wähler Raubling) bereitet der Übergang zur Innbrücke Sorgen, da die Dehnungsfugen auf der Fahrbahn zur Brücke hin für ein permanentes Schlaggeräusch sorgen. Ein Lärmschutz in dieser exponierten Lage sei offenbar ebenfalls nicht vorgesehen.

So ist die Gemeinde der Auffassung, dass auch zwischen Inntaldreieck und Innbrücke Lärmschutzmaßnahmen erforderlich seien. Obwohl für den Bereich südlich der A8 bereits im Zuge der nachträglichen Lärmvorsorge Schallschutzmaßnahmen getroffen wurden, betreffe das die Siedlungsbereiche nördlich der A8 sowie die Südseite der Innbrücke. Ein Verzicht auf Schallschutzmaßnahmen in diesem Bereich, weil ein Ausbau nur durch Um-Markierungen „ohne baulichen Eingriff“ erfolgen soll, wird nicht akzeptiert. Das Gremium forderte deshalb einstimmig, dass auch der Bereich zwischen Inntaldreieck und Innbrücke in den Planungsbereich mit aufgenommen werden soll. An die Regierung von Oberbayern soll eine Stellungnahme abgegeben werden.

Auslegung bis
zum 16. Dezember

Der Plan in der Fassung der 1. Tektur vom 16. März 2020 liegt noch bis zum 16. Dezember zur Einsicht in der Gemeinde aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen die Änderungen bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (18. Januar 2021) bei der Gemeinde Raubling oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.

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