Riedering – Mit Zwei-Drittel-Mehrheit lehnten die Mitglieder des Bauausschusses in der jüngsten Sitzung die Errichtung dreier Blockhütten zur Unterbringung von Feriengästen auf einem Privatgrundstück am nordwestlichen Rand Söllhubens ab. Das Bauvorhaben liege im Außenbereich und sei deshalb nach Paragraf 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen, so Irmi Riepertinger von der Abteilung Bauamt, die den Sachverhalt erläuterte. Damit sind die Ferienhäuschen als gewerblicher, landwirtschaftsfremder Nebenbetrieb zu bewerten, „der dem landwirtschaftlichen Betrieb untergeordnet ist und sozusagen von diesem mitgezogen wird.“ Für eine Genehmigung sei daher eine landwirtschaftliche Privilegierung nach Paragraf 35 BauGB notwendig. Das Erscheinungsbild des Anwesens müsse gewahrt und das Orts- und Landschaftsbild dürfe nicht verunstaltet werden.
Nach der Rechtsprechung sei jedoch eine Neuerrichtung von Gebäuden mit Wohnungen für Feriengäste „nur zulässig, wenn dies im Bestand (wirtschaftlich) nicht möglich ist“, und gleichzeitig müsse das Vorhaben „in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbereich schonende Weise“ ausgeführt werden. Da die Blockhütten an der nordwestlichen Ecke errichtet werden sollen und ein zusätzlicher Erschließungsaufwand für die Zufahrt und die Anordnung von Stellplätzen erforderlich ist, seien die Anforderungen nach Paragraf 35 Absatz 5 Satz 1 BauGB nicht mehr erfüllt. Die Bauvoranfrage sei daher nicht genehmigungsfähig, so Riepertinger abschließend.
Dominik Summerer (CSU) meinte: „Die Blockhütten stören da sicher nicht“, aber wenn die Gemeinde da einen Präzedenzfall schaffe, dann wecke das Begehrlichkeiten. Es habe ja schon öfter Anfragen bezüglich Unterbringung von Feriengästen gegeben, die regelmäßig abgelehnt wurden. Er wolle weder ein Feriendorf wie in Sachrang haben, noch wolle er da etwas herbeireden, oder, dass der Außenbereich zersiedelt werde. Er fordere deshalb einen gemeindlichen Grundsatzbeschluss.
Josef Bergmann (BWGN) warnte ebenfalls vor einer Zersiedelung: „Das wäre eine Katastrophe.“ Michael Richter (FWGR) befürchtete mit Blockhütten einen Campingplatzcharakter, während Andreas Hilger (WUS) die Unterbringung von Feriengästen in Blockhütten als gutes Beispiel für sanften Tourismus begrüßte. Michael Richter widersprach: „Unter sanftem Tourismus verstehe ich etwas anderes.“ Josef Loferer (FWGR) äußerte sich ähnlich. Außerdem, so Loferer, liegen die Blockhütten direkt am Waldrand ohne Verbindung zum Betrieb. Andreas Hirzinger (CSU) sah das ähnlich, Feriengäste im Haus oder an der Hofstelle unterzubringen sei in Ordnung. Gleichwohl gefalle ihm die Idee von Blockhütten „hinten gut versteckt.“ Karl Rothmayer (SPD) wies auf die Erfahrungen anderer Gemeinden wie Neubeuern hin. Überhaupt seien Blockhütten „ein neues, ein anderes Angebot“, das sicher gut ankäme.
Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) beendete die Diskussion. Dieses Jahr habe gezeigt, dass Urlaub daheim wieder sehr wichtig sei, ein Beschluss über diese Bauvoranfrage zur Errichtung von Blockhütten sei „ein Beschluss von großer Tragweite.“ Da gelte es, generell die Konsequenzen zu bedenken, dies sei sicher auch ein Thema für den Gemeinderat.
Gegen die Stimmen von Karl Rothmayer, Andreas Hilger und Benedikt Ganter (WGS) folgten die übrigen Ausschussmitglieder dem Beschlussvorschlag, der Bauvoranfrage zum Bau von drei Blockhütten nicht das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stattdessen zu prüfen, ob die Ferienwohnungen nicht im Bestandsgebäude errichtet werden können. elk