Rott – Ein Erlass zur Sicherung der Gehbahnen im Winter gilt immer 20 Jahre. Für die Gemeinde Rott ist sie nun ausgelaufen und musste vom Gemeinderat neu erlassen werden. Die Verordnung ist bei der Gemeinde erhältlich. Darin steht, dass die Gehsteige voll zu räumen sind. An Werktagen ab 7 Uhr, am Sonntag ab 8 Uhr. Ist kein Gehweg vorhanden, so gilt ein ein Meter breiter Streifen, gemessen vom Fahrbahnrand. Wer hier seine Pflicht vernachlässigt, kann laut neuer Verordnung mit empfindlichen Ordnungsstrafen rechnen. In dem bisherigen Erlass ist noch von 100 Mark die Rede. Sebastian Mühlhuber (CSU) warf ein, dass das Räumen oft gar nicht möglich sei. Bei viel Schnee komme das Räumfahrzeug und werfe alles auf die Seite, das kann keiner freihalten. Bürgermeister Daniel Wendrock (parteilos) sagte, man müsse die Situation berücksichtigen. Der Gemeinderat befürwortete den Neuerlass einhellig.hri