Verwaltungsgerichtshof weist Klage ab

Wohnen im Gewerbegebiet an der B15 (Bildvordergrund) will die Gemeinde Schechen längerfristig nur in Betriebsleiterwohnungen zulassen. Foto Schellmoser

Wohnen im Gewerbegebiet an der B15 (Bildvordergrund) will die Gemeinde Schechen längerfristig nur in Betriebsleiterwohnungen zulassen. Foto Schellmoser

Schechener Kommunalpolitiker freuen sich über Nein zu wohnähnlicher Nutzung

von Sylvia Hampel

Schechen – Ein Boardinghaus mit zwölf Betten statt Lager- und Büroräumen sowie eine Wohnung im Schechener Gewerbegebiet, dem hat das Landratsamt als Genehmigungsbehörde im Dezember 2017 zugestimmt. Dagegen – und damit gegen den Freistaat Bayern – klagte die Gemeinde.

Das Verwaltungsgericht in Münch

Samstag, 13. September 2025

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