Stephanskirchen – Ein Umzug, zwei Anträge: Eine Landmaschinenwerkstatt zieht von Kieling nach Waldering und macht Platz für eine EU-Eierpackstelle. Für das Grundstück an der Äußeren Salzburger Straße in Waldering, ehemals Isar-Amper-Werksgelände, beantragte die Grundstückseigentümerin eine Nutzungsänderung: Aus dem bestehenden Büro- und Lagerhaus soll eine Werkstatt mit kleiner Verkaufsfläche und Personalraum werden.
22 Stellplätze werden benötigt. Diese sind laut Bauamt auf dem Grundstück nachgewiesen. Ein Entwässerungsplan muss noch nachgereicht werden, der Bauausschuss stimmte in seiner jüngsten Sitzung aber auch ohne diesen der Nutzungsänderung bereits jetzt einmütig zu. Der Zweite Bürgermeister Robert Zehetmaier (Bayernpartei) fand es „sehr schön“, dass ein heimisches Unternehmen auf einem bestehenden Gelände ein neues Domizil fand und erntete Kopfnicken von den Kollegen. Mit dem Umzug der Landmaschinenwerkstatt wurde auf einem Hof in Kieling Platz für eine EU-Eierpackstelle im bestehenden Hühnerstall und einen Anbau an diesen Stall. Christian Hausstätter von der Bauverwaltung informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass die EU-Packstelle mittlerweile nötig sei, sonst dürfe der Landwirt die Eier nicht mehr verkaufen.
Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie) fand es ausgesprochen positiv, dass der Betrieb auf eigenem Grund erweitern kann. Er sorgte mit seiner Aussage, dass er die Zustimmung der Gemeinde nachreiche, sobald die Privilegierung für das Vorhaben im Außenbereich nachgewiesen sei, für fragende Gesichter. Zusammen mit seinem Baurechtler Hausstätter erklärte er, dass es seit einigen Jahren üblich sei, das „gemeindliche Einvernehmen“, wie die Zustimmung offiziell heißt, erst einmal nicht zu erteilen, aber den Bürgermeister zu ermächtigen, dies im Nachhinein zu tun. Die Gemeinde sei zu diesem Verfahren übergegangen, so Mair und Hausstätter, nachdem eine andere Gemeinde einem Vorhaben im Außenbereich zugestimmt hatte, „unter der Voraussetzung, dass die Privilegierung gegeben ist.“ Das war sie nach Ansicht von Landratsamt und Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht, die Genehmigung nach Ansicht der Gemeinde damit hinfällig. Der Bauwerber klagte und bekam Recht. „Seitdem machen wir es andersherum: Lehnen erst ab und stimmen nach dem Nachweis der Privilegierung nachträglich zu“, so Hausstätter. Der Bauausschuss stimmte kopfschüttelnd, aber einmütig zu. Sylvia Hampel