Eggstätt – Einstimmig votierten die Eggstätter Gemeinderäte für einen Terrassenrückbau bei einem Bauvorhaben im südlichen Teil der Gemeinde, damit der Baubewerber bei der gehabten Erweiterung die vorgeschriebene Grundflächenzahl (GRZ) einhalten kann. Gleichzeitig soll die Grenzbebauung auf der Westseite als Bestand dargestellt werden.
Bei der für das Bauvorhaben notwendigen Bebauungsplanänderung waren bei der Verwaltung nur zwei Stellungnahmen eingegangen, die Bauamtsleiter Bernd Ruth für das Gremium zusammenfasste.
Umfangreich sei der Einwand eines Anliegers bezüglich der Steigerung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 auf 0,33, so Ruth, dem ein Schriftverkehr mit der Abteilung Bauleitplanung folgte. Ergebnis sei, dass „Terrassen zur GRZ zählen und nicht lediglich Teil der Überschreitungsfläche beziehungsweise der Gesamtversiegelungsfläche nach Paragraf 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO)“ sind. Die bisher überbaute Fläche auf dem 433 Quadratmeter großen Grundstück mache 75 Quadratmeter aus, die Terrasse im Bestand 42,5 Quadratmeter, bei einer Erweiterung käme man auf eine Gesamtfläche von 145 Quadratmeter. Mit der Vergrößerung ergebe sich, so Ruth, eine GRZ von 0,33, im Bestand des Bebauungsplanes aber seien nur 0,2 zugelassen. Gemäß BauNVO könne man allerdings die GRZ um 50 Prozent erhöhen. Man habe schon mit dem Baubewerber gesprochen, der sich mit der Maßgabe einer GRZ von 0,3 einverstanden erklärt habe. Der Vorschlag der Verwaltung laute deshalb, die Terrasse auf 27,4 Quadratmeter rückzubauen, um die Erweiterung als solches – „es geht um ein Zimmer“ (Ruth) – durchführen zu können. Ein Beschlussvorschlag, dem sich auch die Gemeinderäte einmütig anschlossen. elk