Eggstätt – Keine verordnete Mittagsruhe, sondern ausdrückliche Rücksichtnahme auf Nachbarschaft. Dieser Ansicht folgte der Eggstätter Gemeinderat geschlossen. Bürgermeister Christian Glas (FB) verlas hierzu einen Antrag einer Eggstätter Bürgerin, die die Einhaltung von Mittagsruhezeiten gefordert hatte. So sei beispielsweise im Sommer, wie es in dem Schreiben heißt, an einem Samstag durchgängig von circa 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gearbeitet worden.
Geschäftsführerin Petra Süsens erläuterte den gesetzlichen Rahmen für eine sogenannte Verordnung über den Immissionsschutz. Gemäß den gesetzlichen Bundes- und Landesvorschriften zum Immissionsschutz gebe es keine Regelung zur Mittagsruhe, sondern es liege in der Befugnis und der Selbstverwaltung der Gemeinden, diesbezüglich Verordnungen zu erlassen. Grundsätzlich führen eine entsprechende Verordnung Kurorte oder solche Orte, die über sensible Bereiche wie beispielsweise Altenheime oder Krankenhäuser verfügen, ein. Die Gemeinde Eggstätt sei zwar ein Erholungsort, aber eine solche Verordnung müsse auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Hierzu seien Personalkapazitäten erforderlich, die zurzeit nicht vorhanden sind. Bürgermeister Glas fügte hinzu, dass er die Alternative zu einer Verordnung bevorzuge, nämlich immer wieder an die Vernunft der Bürger zu appellieren, Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Bene Langl (CSU) schloss sich dieser Ansicht an, die Leute sollten das untereinander regeln. Ludwig Estner (CSU) meinte, man solle das Ganze nicht unnötig erschweren. Und Hans Plank (CSU) erklärte, er wolle kein Denunziantentum fördern. Geschäftsleiterin Süsens gab noch zu bedenken, dass Gewerbebetriebe von der samstäglichen Mittagsruhe ausgenommen seien. Bürgermeister Glas beendete die Diskussion. elk