Mehr Platz für größere Maschinen

von Redaktion

Gemeinderat Halfing genehmigt Hallenneubau – Einige Befreiungen dazu erforderlich

Halfing – Einem Antrag auf Vorbescheid für den Abbruch einer bestehenden und Errichtung einer neuen Halle samt den dafür notwendigen Befreiungen stimmten die Halfinger Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig zu.

Pläne in der
Sitzung vorgestellt

Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) hatte zuvor die Pläne der Firma erläutert. Diese begründete den Bauantrag mit mehr Platzbedarf für größere Maschinen. Da die neue, 32,8 Meter lange Halle mit ihren Dimensionen und ihrem Aussehen vom bestehenden Bebauungsplan abweiche, seien einige Befreiungen nötig.

So werde die Fassade entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes weder verputzt noch holzverschalt, sondern aus Brandschutzgründen mit sogenannten isolierten Sandwichplatten und Stahlblech versehen.

Auch bei den Fenstern und Türöffnungen gebe es Abweichungen vom Bebauungsplan, denn die neue Halle werde beispielsweise an zwei Seiten Brandwände erhalten. Weitere Befreiungen seien notwendig, so Braun.

Neuer First liegt
bei 13,86 Meter

Das Dach der neuen Halle werde mit zehn Grad Dachneigung recht flach, die Giebelrück- und Traufseite werde keinen Dachüberstand aufweisen und die Grundflächenzahl werde bei dem Neubau um 0,08 auf 0,88 erhöht. Insgesamt werde das Gebäude höher kommen, der neue First liege dann auf 13,86 Meter. Die anderen Hallengebäude zwar ähnlich konstruiert, aber in ihren Dimensionen kleiner.

Und da die Produktion größere Maschinen erfordere und auch der neue Hallenkran eine gewisse Höhe benötige, sei die größere Halle zu rechtfertigen, so Braun. Auf Nachfragen aus den Reihen des Gremiums nach dem Lärmschutz erklärte die Bürgermeisterin, dass es hier nur um den Vorbescheid gehe, alles andere werde dann später geklärt werden müssen. Außerdem habe der Bauwerber zugesichert, erst den Bestand zu überbauen, ehe die alte Halle abgerissen werde.

Einstimmiger Beschluss

Ohne weitere Nachfragen erteilten die Gemeinderäte dem Vorbescheid ihr Einvernehmen und stimmten einer Befreiung hinsichtlich der Wandflächen, der Fensteröffnungen, der Wandhöhe, der Grundflächenzahl, der Dachüberstände und der Dachneigung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. elk

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