Aschau – Aus dem Sonderprogramm Berghütten fördert der Freistaat in einer zweiten Tranche den Ausbau der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung für den Ortsteil Staffelstein auf der Nordseite der Kampenwand. Für die bisherigen Arbeiten fließen knapp 835000 Euro Fördergelder durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim an die Gemeinde Aschau.Damit werden die bisherigen Erschließungsmaßnahmen im teilweise sehr schwierigen und steilen Gelände der Gorialm, Steinlingalm und der Sonnenalm unterstützt. Die Leitungstrasse bis zur Steinlingalm konnte bereits fertiggestellt werden; die Erdarbeiten zur Sonnenalm mussten witterungsbedingt in Sichtweite zum Almgebiet beendet werden. Das Abwasser aus dem Bereich der Steinlingalmtrasse fließt bereits talwärts. Die weiteren Arbeiten wie die Kanal- und Leitungsverlegungen und Pumpeninstallationen werden im Jahr 2021 fortgeführt.
Nach Mitteilung von Behördenleiter Paul Geisenhofer wird der aktuelle Förderbescheid noch dieses Jahr an die Gemeinde Aschau übermittelt. „Die Bürger profitieren direkt durch hochwertiges Trinkwasser und moderate Abwassergebühren, die deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen.“ Ziel der staatlichen Förderung sei es insbesondere, die Infrastruktur in ländlichen Gebieten zu stärken und gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen. Eine zukunftsfähige kommunale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sei eine entscheidende Entwicklungsvoraussetzung für die Gemeinden speziell in touristisch intensiv genutzten Gebieten. Außerdem wird durch die Förderung der Abwasserbeseitigung der Schutz der heimischen Gewässer weiter vorangebracht. Hochmoderne Abwasserreinigung verbessert nicht nur die Wasserqualität unserer bayerischen Gewässer, sie sichert auf Dauer die natürlichen Lebensgrundlagen. Die in den vergangenen Jahrzehnten mit Unterstützung des Freistaates durchgeführten Gewässerschutzmaßnahmen der Kommunen tragen seit Langem Früchte. Viele Gewässer im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim weisen heute einen guten Zustand auf und erfüllen damit die Ziele des Landesentwicklungsprogramms und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.