Linda kam schwer verletzt nach Hause

von Redaktion

Junge Katzendame in Kiefersfelden mit Luftgewehr angeschossen

Kiefersfelden – Linda kam blutend nach Hause. Die junge rot-weiße Katzendame war am Freitag über Mittag in ihrer Nachbarschaft, im Wohngebiet „Am Rain“ unterwegs gewesen und offensichtlich einem Katzenhasser über den Weg gelaufen.

„Wir haben erst gedacht, sie hätte sich an einem Zweig oder Ast verletzt“, sagt Lindas Besitzerin Sabine Skibinski gegenüber unserer Zeitung. In die Tierklinik ging es trotzdem, mit blutenden Wunden ist nicht zu spaßen. Erst dort, bei der Operation, stellte sich heraus, dass es kein Unfall einer jungen Katze war. Die Tierärztin fand das Projektil eines Luftgewehrs im Körper des Tieres.

Projektil bei der Polizei abgeliefert

Natürlich hat Lindas Familie Anzeige erstattet, auch das Projektil bei der Polizei abgeliefert. „Das allein hilft uns aber leider nicht weiter“, bedauert der mit dem Fall beschäftigte Mitarbeiter der Polizeistation Kiefersfelden. Denn nicht jedes Luftgewehr ist waffenscheinpflichtig, was die Ermittlungen erschwert. Die Behörde sei in diesem Fall auf Zeugen angewiesen. Wer am vergangenen Freitag zwischen 12 und 14 Uhr jemanden mit einem Luftgewehr im Wohngebiet „Am Rain“ oder in dessen unmittelbarer Umgebung gesehen hat, sollte sich bei der Kieferer Polizei melden. Dort ist von einer Anschlagsserie auf Katzen bisher nichts bekannt.

Linda ist in der Zwischenzeit wieder zu Hause bei ihrer Familie. Noch ist die junge Katzendame nicht wieder fit, bleibt friedlich daheim. Das geht aber auf Dauer nicht, sagt Sabine Skibinski. Linda sei eine Freigängerin, die könne sie nicht im Haus festhalten. So gerne sie das täte, denn der Schuss war nicht der erste Anschlag auf das Tier. „Bei uns scheint ein Katzenhasser unterwegs zu sein. Denn Linda kam schon patschnass nach Hause, ein andres Mal mit Verletzungen an Auge und Ohr. Und aus der Nachbarschaft weiß ich, dass auch dort die Katze schon tropfnass nach Hause kam.“ Bei den an sich wasserscheuen Stubentigern bedeutet dies, dass jemand gezielt sie mit Wasser überschütten oder anspritzen muss.

Dass Lindas Familie auf den Tierarztkosten sitzen bleibt, das ist ihr letztlich egal. Sie wolle nur andere Katzenbesitzer aufmerksam machen, begründet Sabine Skibinski ihren Schritt an die Öffentlichkeit. „Ganz ehrlich: Ich habe jetzt schon Angst, wenn Linda wieder draußen unterwegs ist“, gibt Sabine Skibinski zu, „ich werde mich immer fragen, in welchem Zustand sie wohl dieses Mal nach Hause kommt“.

Der Junior versteht die Welt nicht mehr

Und ihr elfjähriger Sohn, der sich sehnlichst eine Katze gewünscht hatte und nun ganz glücklich mit Linda ist, „der versteht die Welt sowieso nicht mehr.“

Das sagen die Gesetzbücher

Tiere sind, strafrechtlich gesehen, immer noch „Sachen“. Wer also ein fremdes Tier wissentlich verletzt, begeht nach §303 des Strafgesetzbuches Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Im Tierschutzgesetz findet sich zudem §17. Dieser stellt Tötung und die Misshandlung von Tieren unter Strafe. Der Täter muss bei §17 allerdings vorsätzlich handeln. Nicht strafbar ist die versuchte Tiertötung. Ob Straf- oder Tierschutzgesetz angewandt werden, wird je nach Fall gerichtlich entschieden.

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