Schechen – Mitten im Ort, in Spuckweite vom Rathaus, trennt eine 1,80 Meter hohe Holzwand die Erdgeschosswohnungen eines Mehrfamilienhauses. Geht eigentlich gar nicht. Der dort gültige Bebauungsplan mit der Nummer 1, „Schechen West“, lässt maximal 1,10 Meter zu. Der Bauausschuss beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema.
Ivonne Probst, die zuständige Mitarbeiterin im Bauamt, hatte darauf hingewiesen, dass für die Holzwand eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan nötig und aus Sicht der Verwaltung auch möglich sei. Die Unterschriften der Nachbarn lägen zwar nicht vor, so Ivonne Probst, die Gemeinde habe aber alle Eigentümer der Wohnungen um schriftliche Stellungnahme gebeten. Vier von sieben hatten keine Einwände gegen den Sichtschutz, zwei – darunter der direkte Nachbar – äußerten sich nicht schriftlich.
Im Vorlauf der Sitzung habe man von den Anliegern gehört, dass ein zivilrechtliches Verfahren zwischen den beiden Parteien im Erdgeschoss laufe, hieß es aus dem Rathaus. Was sichtlich keines der Ausschussmitglieder überraschte. Josef Weber (CSU) meinte dann auch, der Ausschuss solle die Befreiung erteilen, denn die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft sei dafür und „ich kann mir die Stimmung da vorstellen“.
Weswegen Stephan Dialler (Parteifreie) die ins Spiel gebrachte Idee mit einer Hecke statt der Holzwand rundweg verwarf: „Das gibt dann noch mehr Ärger über den Rückschnitt.“ Markus Grabmeyer (SPD/ÜW) konstatierte, dass es vermutlich egal sei, ob der Sichtschutz genehmigt werde oder nicht, an der Situation zwischen den Nachbarn werde sich wohl nichts ändern. „Nur ärgerlich, dass die Verwaltung dann vermutlich einen halben Tag am Verwaltungsgericht vertun muss.“ Denn davon, dass der Nachbar klagt, ging offensichtlich nicht nur er aus. Ivonne Probst schätzte aber die Chancen einer solchen Klage als „eher mäßig“ ein.
Peter Lechner (CSU) hatte das Schlusswort: „Er hatte Gelegenheit, sich schriftlich zu äußern. Er hat‘s nicht getan. Also…“ Also stimmte der Bauausschuss einmütig für die Befreiung, der Sichtschutz zwischen den zerstrittenen Nachbarn darf 1,80 Meter hoch sein. Sylvia Hampel