Pittenhart – Die neueste Kalkulation der Kanalgebühren und der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlagen, durchgeführt durch ein Fachbüro zur Kommunalberatung, wurden dem Gemeinderat Pittenhart in der jüngsten Sitzung vorgestellt.
Daraus ergaben sich als neue Erschließungsbeiträge pro Quadratmeter Grundstücksfläche 0,60 Euro statt bisher 1,66 Euro und pro Quadratmeter Geschossfläche 21,40 Euro statt 16,69 Euro. Der gegenwärtig geltende Gebührensatz von 2,25 Euro pro Kubikmeter Abwasser könnte laut Neukalkulation auf 1,86 Euro gesenkt werden.
Doch der Pittenharter Gemeinderat entschied sich einstimmig dafür, der Empfehlung des Fachbüros zu folgen und von der Möglichkeit zur Bildung einer Sonderrücklage Gebrauch zu machen. Diese ist zweckgebunden für die Abwasserbeseitigungsanlage zu verwenden – sowohl für Investitionen als auch für Unterhaltungsmaßnahmen. Damit wird eine größere Unabhängigkeit von Gebührenschwankungen erreicht.
Es bleibt also bei den Kanalgebühren für die Kalkulationsperiode 2021 bis 2024 bei 2,25 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Das Gremium beschloss einstimmig eine entsprechende Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit den neu kalkulierten Erschließungsbeiträgen und der beibehaltenen Kanalgebühr. igr