Pittenhart – Die Ergebnisse der Kalkulation der Kanalgebühren und der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlagen wurden dem Gemeinderat Pittenhart in der jüngsten Sitzung vorgestellt. Ein Fachbüro zur Kommunalberatung hatte die Berechnungen durchgeführt.
Als neue Erschließungsbeiträge pro Quadratmeter Grundstücksfläche ergaben sich 0,60 Euro statt bisher 1,66 Euro und pro Quadratmeter Geschossfläche 21,40 Euro statt 16,69 Euro. Der gegenwärtig geltende Gebührensatz von 2,25 Euro pro Kubikmeter Abwasser könnte laut Kalkulation auf 1,86 Euro gesenkt werden.
Doch der Gemeinderat entschied sich einstimmig dafür, der Empfehlung des Fachbüros zu folgen und eine Sonderrücklage zu bilden. Eine solche Sonderrücklage ist zweckgebunden für die Abwasserbeseitigungsanlage zu verwenden, sowohl für Investitionen als auch für Unterhaltungsmaßnahmen. Eine größere Unabhängigkeit von Gebührenschwankungen wird damit erreicht.
Es bleibt also für den Zeitraum 2021 bis 2024 bei den Kanalgebühren bei 2,25 Euro pro Kubikmeter Abwasser.
Anpassung an die
Rechtsprechung
Der Rat beschloss einstimmig eine entsprechende Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Pittenhart zur Entwässerungssatzung mit den neu kalkulierten Erschließungsbeiträgen und der beibehaltenen Kanalgebühr. Auch einige kleine Änderungen durch Anpassung an die neueste Rechtsprechung ergänzte der Rat. igr