Plan für Sondergebiet Altenpflege liegt aus

Stephanskirchen – Der Bauausschuss hat die fünfte Änderung des Bebauungsplanes 72 „Schloßberg-Tulpenweg“ im vereinfachten Verfahren beschlossen. Somit wird die Zulässigkeit von Balkonen und Vorbauten im Bereich des „Sondergebiets Altenpflege“ neu geregelt. Die Planänderung liegt zur Einsichtnahme so

Samstag, 13. September 2025

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