Plan für Sondergebiet Altenpflege liegt aus
Stephanskirchen – Der Bauausschuss hat die fünfte Änderung des Bebauungsplanes 72 „Schloßberg-Tulpenweg“ im vereinfachten Verfahren beschlossen. Somit wird die Zulässigkeit von Balkonen und Vorbauten im Bereich des „Sondergebiets Altenpflege“ neu geregelt. Die Planänderung liegt zur Einsichtnahme so