Schonstett – Der Bauantrag auf Neubau eines Carports in Helperting wurde vom Gemeinderat Schonstett einstimmig genehmigt. Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Lückenfüllungssatzung „Helperting“. Dazu wurde über die Kanal- und Wasserleitung gesprochen. Die Kanalleitung läuft über ein Grundstück der Gemarkung Zillham. Eine entsprechende Dienstbarkeit zugunsten des Antragstellers liegt nicht vor. Eine Verlegung der Leitung in der Straße müsse über eine Sondervereinbarung geregelt werden, hieß es. mv