Gemeinderat zeigt Nachsicht

von Redaktion

Amerang – Der Gemeinderat Amerang beschäftigte sich mit der Erweiterung eines Anbaus an das bestehende Einfamilienhaus sowie die Errichtung einer Hangstützmauer und eines Pools am Anwesen „Am Rechlfeld 14“. Die Bauherren waren von einer Verfahrensfreiheit ihres Vorhabens ausgegangen. Nicht so die Untere Bauaufsichtsbehörde. Sie ordnete im Rahmen einer Baukontrolle die Einstellung der Arbeiten an. Der östliche Anbau an das Hauptgebäude ist geringfügig größer als im Plan dargestellt. Knackpunkte waren aber die 1,40 Meter hohe Stützmauer und der Pool, der laut Bauordnung zu den Nebenanlagen gezählt wird. Demnach darf die zulässige Grundfläche des Hauptgebäudes durch die Grundfläche der Nebenanlagen und Garagen um 50 Prozent überschritten werden. In diesem Fall wären das 71,5 Quadratmeter. Tatsächlich überschreiten die aktuellen Bauvorhaben die zulässige Grundfläche aber um 126,5 Quadratmeter. Abgrabungen sind laut Bebauungsplan nicht zulässig. Dementsprechend wurde die beantragte Natursteinmauer in der Baugenehmigung 2001 mit Rotkorrektur gestrichen. Abweichend dazu wurde sie bereits damals in Teilen ausgeführt. Der Gemeinderat war der Ansicht, dass die Stützmauer in dieser Höhe eine erhebliche Geländeveränderung darstelle. Allerdings sollte eine Ausnahme zugelassen werden, weil das Grundstück die größte Höhenentwicklung im ganzen Baugebiet aufweise. Im Sinne der Verhältnismäßigkeit beschloss das Gremium einstimmig, die Abgrabungen durch angeböschte Auffüllungen zurückzunehmen. ca

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