Neubeuern – Ein Funkmast reißt Gräben auf. Knapp 40 Meter hoch soll der Mast werden, den Vodafone auf einem Privatgrundstück im Ortsteil Altenmarkt errichten will. Und voraussichtlich soll es ein 5G-Mast werden.
Dagegen formierte sich Widerstand innerhalb der Neubeurer, eine Bürgerinitiative entstand. Diese bündelte die Befürchtungen, dass ein 5G-Mast mit seiner Strahlung Mensch, Tier und Umwelt schädigt. Diese Befürchtungen werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Agentur für Krebsforschung gestützt, beide bezeichnen die 5G-Strahlung als „möglicherweise krebserregend“. Schlaf- und Konzentrationsstörungen sowie weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen seien nicht auszuschließen. Der Funkmast müsse verhindert werden. Sylvia Perner und Manfred Jung übergaben Bürgermeister Christoph Schneider im Oktober 387 Unterschriften gegen den Mobilfunkmast. Das war der Startschuss für einen Bürgerentscheid.
Mobilfunkkonzept
als Gegenmittel
Die Gemeinderäte zählen nicht zu den Fans des Funkmastes, sehen aber kaum Chancen, ihn zu verhindern. Telekommunikationseinrichtungen sind vom Gesetzgeber privilegiert, selbst wenn die Gemeinde den Mast ablehne, erteile das Landratsamt die Baugenehmigung. Ablehnung bringe wenig, ein Mobilfunkkonzept für die Gemeinde, bei dem Funkmasten im Außenbereich entstehen könnten, sei erfolgversprechender. Ein dementsprechendes Ratsbegehren kam parallel zum Bürgerentscheid auf den Tisch.
Die Neubeurer haben nun am Sonntag, 10. Januar, die Wahl, dürfen insgesamt drei Kreuze machen. Beim Bürgerentscheid, beim Ratsbegehren und bei der Stichfrage (siehe Infokasten).
Die CSU und die Freien Wähler sind sich einig, beide unterstützen beim Entscheid zum Umgang mit Suchkreisanfragen von Mobilfunkbetreibern am 10. Januar das Ratsbegehren. Die Annahme des Ratsbegehrens ermögliche der Gemeindeverwaltung und dem Marktgemeinderat, ein ortsverträgliches Mobilfunk-Konzept zu erarbeiten. SPD und Grüne gehen einen Schritt weiter: Für sie ist ein Mobilfunkkonzept im Außenbereich dann nicht nur möglich, sondern zwingend zu erstellen und dabei seien die örtlichen Bauvorschriften zu überarbeiten.
Die Versorgung mit leistungsfähigem Mobilfunkempfang gehöre laut CSU inzwischen zur existenziellen Infrastruktur für eine zukunftsfähige Kommune. Funkmasten im Außenbereich reduzierten die Strahlungsbelastung für die Bewohner, sind sich CSU, SPD und Grüne einig.
„Aktive Gestaltung, keine Blockadehaltung“ sei nötig, so die CSU. Die Gestaltungsmöglichkeit nehme der Bürgerentscheid den Kommunalpolitikern, befürchten die Freien Wähler. Denn dann müsste sie Mobilfunkmasten mit allen rechtlich zulässigen Mitteln versuchen zu unterbinden, könne nicht geeignetere Standorte mit weniger Belastungen für die Bürger suchen.
Die CSU sieht zudem die Gefahr, dass bei Annahme des Bürgerentscheids die Mobilfunkbetreiber mit privaten Grundstückseigentümern Verträge abschließen, auf die die Gemeinde keine Einflussmöglichkeiten hat.
Die Bürgerinitiative hält dagegen: Das bisherige Verhalten des Mobilfunkbetreibers – keine rechtzeitige Absprache über die Grundstückswahl, keine Information der Gemeinde über das konkrete Vorhaben, keine Reaktion auf den Alternativstandort – zeige, dass dieser der Gemeinde auch künftig kein echtes Mitspracherecht einräumen werde, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit werde nicht honoriert, über gesundheitliche Belange, ortsgestalterische Sichtweisen oder Landschaftsschutz setze sich der Mobilfunkbetreiber hinweg. Ein kommunales Mobilfunkkonzept bringe deswegen nicht den erhofften Erfolg.
Eine Konzentration auf den Außenbereich bringe nicht viel, weil auch da die Bebauung nicht weg sei, wie jetzt in Altenmarkt. Hinzu komme, dass ein großer 5G-Mast reichweitenbedingt viele kleinere nach sich ziehe.
Die Bürgerinitiative vertritt einen klaren Standpunkt: Die Frage der Gesundheit hat Priorität. Die WHO arbeite an einer wissenschaftlichen Klärung der 5G-Gefahren. Bis zu einem Ergebnis solle 5G in Neubeuern verhindert oder hinausgezögert werden. Nichts anderes wolle die Bürgerinitiative mit ihrem Antrag.
Recht zu entscheiden,
Pflicht zu informieren
Die Beurer Bürgernähe befürwortet grundsätzlich die Einbeziehung der Bürger in wegweisende gemeindliche Entscheidungen. Die bayerische Gemeindeordnung beinhalte in Bezug auf Bürgerbegehren eine Fairnessklausel. Im Sinne dieser gesetzlichen Vorgabe halte sich die Beurer Bürgernähe an die gebotene Neutralitätspflicht. So wie der Bürger das Recht habe, sich an gemeindlichen Entscheidungen zu beteiligen, genauso stehe er in der Pflicht sich zu informieren, um sich eine Meinung zu bilden.