oberes inntal
Flintsbach – Gemeindeverwaltung: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr auf dem Petersberg und der Hohen Asten ist aus brandschutzrechtlichen Gründen verboten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet.
Flintsbach – Musikkapelle: Neujahranblasen entfällt.